Frage an Josef Göppel bezüglich Recht

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Josef Göppel
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Frage von Martin K. •

Frage an Josef Göppel von Martin K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Göppel,

ich würde gerne etwas näher auf Ihre Antwort auf die Frage von Hr. K. vom 29.04.2009 eingehen.

Sie beschreiben, dass kein Mensch die Meinungsfreiheit durch Verbot von kinderpornografischen Zeitschriften oder Altersbegrenzung bei gewalthaltigen Kinofilmen bedroht sehen würde. Hier stimme ich Ihnen durchaus zu, allerdings geht es auch nicht um ein Verbot von Kinderpornografie im Internet, welche ja bereits verboten ist. Es geht um geheime (!) Sperrlisten, die keiner rechtsinstanzlichen Prüfung unterliegen und die deshalb ausgeweitet und von Regierung oder Einzelpersonen theoretisch missbraucht werden könnten.

Ist es Ihrer Meinung nach nicht im Sinne der Gewaltenteilung, dass diese Sperrliste in regelmäßigen Abständen von einer juristischen Instanz geprüft wird?

Ihre Antwort auf Hr. K. Frage zeigt für mich deutlich, dass die Politiker hierzulande Kindesmissbrauch instrumentalisieren, um politische Ziele durchzusetzen und Wählerfang zu betreiben. Sie argumentieren, meiner Ansicht nach, fast ausschließlich auf emotianaler und moralischer Ebene und Ihre Antwort liest sich als solle ein schlechtes Gewissen bei dem/den Kritiker(n) geweckt werden diese Entscheidung überhaupt in Frage zu stellen. Finden Sie es folglich korrekt, dass seitens der Befürworter ständig versucht wird, Kritiker an den Netzsperren mit moralischen (nicht objektiven!) Argumenten mundtot zu machen?

Objektive Argumente wären z. B. ein realistische Analyse der Netzsperren in anderen Ländern, aber selbst hier wird seitens der Politik mit de facto falschen Argumenten ein falsches Bild aufgebaut. Es ist wohl bekannt und bereits von Medien berichtet worden, dass diese Sperrlisten nur einen geringen Anteil an tatsächlich kinderpornografischen Links enthalten. Ein Argument wäre auch, dass diese Sperren nicht zu umgehen sind. Was nicht zutrifft und dem Gesetzgeber sogar noch bekannt ist. Können Sie mir sachliche Belege für einen Nutzen der Sperre liefern?

Mit freundlichen Grüßen

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CSU

Sehr geehrter Herr Kulla,

gerne will ich meine Position noch einmal verdeutlichen.

Selbstverständlich kann eine Internetsperre für Kinderpornographie die Strafverfolgung der kriminellen Produzenten und Nutzer nicht ersetzen. Leider befinden sich Anbieter und Server solcher Seiten meist außerhalb der Europäischen Union, so dass eine gute Zusammenarbeit mit deutschen Behörden und eine effektive Strafverfolgung nicht immer sicher gestellt ist.

Ich sehe es als meine Pflicht als Abgeordneter Kinder so gut wie möglich vor brutalem Mißbrauch zu schützen. Wenn unsere Strafverfolgungsbehörden einen Teil der Kriminellen nicht erreichen kann, muss diesem Geschäft mit dem Leid von Kindern die wirtschaftliche Basis entzogen werden. Das Internet ist der kostengünstigste und am einfachsten zu nutzende Vertriebsweg. Auch wenn Internetsperren mit unterschiedlichem technischen Aufwand umgangen werden können, dürfte diese Maßnahme zumindest den Vertrieb erschweren und damit die Gewinnmöglichkeiten mindern. Deshalb halte ich die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten für eine sinnvolle Ergänzung. Für mich ist das kein Wahlkampf.

Die Sperre muss möglichst effektiv sein. Bei den Gesetzesberatungen im Bundestag müssen die technischen Hürden ausreichend hoch gesetzt werden. Eine simple DNS-Sperre halte ich nicht für ausreichend, sondern befürworte eine Lösung, die mindestens auf dem Niveau einer URL-Sperre liegt. Auch geschlossene Tauschbörsen müssen effektiv gestört werden.

Wie ich bereits in meiner letzten Antwort geschrieben habe, nehme ich die Sorge um eine Einschränkung von Bürgerrechten ernst. Im Gesetz muss deshalb genau festgelegt werden, welche Inhalte gesperrt werden dürfen. Die Einhaltung der Bürgerrechte des Grundgesetzes werden sowohl das Parlament als auch das Bundesverfassungsgericht sicherstellen.

Eine Veröffentlichung der gesperrten Seiten würde zusätzliches Vertrauen schaffen. Da aber auch die beste Sperre mit entsprechendem Aufwand umgangen werden kann, wäre eine Veröffentlichung der Listen kontraproduktiv. Sie würde den Kriminellen bei der Suche nach kinderpornographischen Inhalten helfen.

Ich finde als Ausweg Ihren Vorschlag gut, dass die Listen regelmäßig von unabhängigen Instanzen, wie den Gerichten oder den Datenschutzbeauftragten kontrolliert werden. Im Gesetzgebungsverfahren werde ich mich dafür einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel