Frage an Josef Göppel bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Josef Göppel
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Frage an Josef Göppel von Harald K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Göppel,

„In den ersten sechs Monaten 2016 wurden in Deutschland 142.500 Straftaten durch Migranten begangen“. Diese Zahl wurde am 1.11.2016 von der englischen Zeitung „Daily Mail“ unter Berufung auf Polizeimeldungen veröffentlicht. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies laut Meldung ein Anstieg um 40 Prozent (http://www.dailymail.co.uk/news/article-3893436/Angela-Merkel-pressure-refugee-policy-revealed-migrants-committed-142-500-crimes-Germany-six-months-2016.html).

Sind Sie der Ansicht, daß diese Straftaten als Preis der Merkelschen Flüchtlingspolitik von der einheimischen Bevölkerung kritik- und kommentarlos hingenommen werden müssen?

Halten Sie es für richtig, daß diese Zahlen in deutschen Medien, inklusive des öffentlich rechtlichem Rundfunks, nicht veröffentlicht werden?

Mit freundlichen Grüßen

Harald Kroemer
Ansbach

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CSU

Sehr geehrter Herr Kroemer,

schon eine einfache Suchmaschinenanfrage widerlegt Ihre Behauptung. Deutsche Medien berichten sehr wohl laufend über den seit Anfang dieses Jahres regelmäßig aktualisierten Bericht des Bundeskriminalamts zu Straftaten von Flüchtlingen. Warum die rechtskonservative britische Daily Mail erst im November einen Artikel darüber veröffentlicht, weiß ich nicht. Die deutschen Medien haben nach der Veröffentlichung neuer BKA-Zahlen immer unmittelbar, differenziert und ausführlich berichtet. Einige Beispiele:

ZDF/heute.de: http://www.heute.de/bundeskriminalamt-weniger-straftaten-durch-fluechtlinge-45303808.html
Zeit: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/bundeskriminalamt-statistik-straftaten-asylbewerber
Die Welt: https://www.welt.de/politik/deutschland/article156051826/BKA-Bericht-zeigt-welche-Straftaten-Fluechtlinge-begehen.html
ARD/Tagesschau.de: https://www.tagesschau.de/inland/bka-kriminalitaet-fluechtlinge-101.html und https://www.tagesschau.de/inland/kriminalitaet-zuwanderer-101.html

Auf den Seiten des Bundesinnenministeriums finden Sie natürlich auch den Bericht im Original: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Kurzmeldungen/kernaussagen-kriminalitaet-im-kontext-von-zuwanderung.pdf?__blob=publicationFile.

Besonders das Originaldokument des Bundeskriminalamts sollten Sie lesen. Dort steht gleich zu Beginn: "Die Fallzahlen von Straftaten, begangen durch Zuwanderer, sind von Januar bis Juni 2016 um 36 % zurückgegangen. Im ersten Halbjahr 2016 wurden 142.500 Fälle im Zusammenhang mit Straftaten, einschließlich Versuche, registriert, bei denen zumindest ein Zuwanderer als Tatverdächtiger erfasst wurde.
Die Entwicklung der monatlichen Fallzahlen war deutlich rückläufig. Die signifikantesten Rückgänge waren bei Diebstahlsdelikten, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie Vermögens- und
Fälschungsdelikten zu verzeichnen." Bei Vermögens- und Fälschungsdelikten handelt es sich in 63% der Fälle um Beförderungserschleichung, also Schwarzfahren. Beim Diebstahl handelt es sich in 65% der Fälle um Ladendiebstahl. Und bei Rohheitsdelikten dominieren Schlägereien unter Flüchtlingen in Asylunterkünften, Opfer sind fast immer selbst Flüchtlinge.

Aus persönlichen Gesprächen mit bayerischen Polizisten weiß ich, dass es bei der Häufigkeit von Straftaten deutliche Unterschiede bei den Herkunftsländern gibt. Insbesondere georgische und nordafrikanische Banden sind ein echtes Problem, dem die Polizei mit eigens gebildeten Einheiten begegnet. Die Bundesregierung verhandelt außerdem Rückführungsabkommen, mit denen in diese Staaten schneller und einfacher abgeschoben werden kann. Die Kontrolle der Einreisen aus diesen Ländern wurde verschärft, die geplante Abschaffung der Visafreiheit für Georgien immer wieder verschoben.

Das Bundeskriminalamt verschweigt diese Besonderheiten nicht: "Im Vergleich zu ihrem Anteil an der Gruppe der Zuwanderer war der Anteil von Syrern, Afghanen und Irakern an der Gruppe der
Tatverdächtigen deutlich niedriger. Deliktsschwerpunkte waren Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit, gefolgt von Vermögens- und Fälschungsdelikten. Der Anteil von Staatsangehörigen aus den Maghreb Staaten sowie aus Georgien an der Gruppe der Tatverdächtigen war sehr viel höher als ihr Anteil an der Gruppe der Zuwanderer. Die deliktischen Schwerpunkte
lagen bei diesen Tatverdächtigen im Bereich der Diebstahlsdelikte, gefolgt von Vermögens- und Fälschungsdelikten."

Mit freundlichen Grüßen
Josef Göppel