Frage an Josef Zellmeier bezüglich Haushalt

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Josef Zellmeier
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Frage von Veronika W. •

Frage an Josef Zellmeier von Veronika W. bezüglich Haushalt

Sehr geehrter Herr Zellmeier,
bei meiner Recherche habe ich mit Verwunderung festgestellt, dass im Haushaltsgesetz 2019/2020 für Bayern in der Fassung vom 24.05.2019 (!) in "Art. 2a Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-
Pandemie, das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ermächtigt wird, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 20 000 000 000 € aufzunehmen."

Daher nun meine Frage:
Wie kann es sein, dass in der Fassung dieses Haushaltsgesetzes von Mai 2019 bereits eine Corona-Pandemie erwähnt und eine Kreditmenge festgelegt wird, als die Pandemie noch in keinster Weise abzusehen war? Die Pandemie wurde im März 2020 ausgerufen, also ein knappes Jahr später.

Über eine Antowrt freue ich mich.
Vielen Dank & herzliche Grüße
Veronika Wildner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Wildner,

diese Frage ist in den letzten Wochen vielfach gestellt worden, weil die Darstellung im Internet zu einer Fehlinterpretation verleitet. Ich darf Ihnen deshalb den tatsächlichen Ablauf erläutern. Der Bayerische Landtag beschließt traditionell fast ausschließlich Doppelhaushalte, die für zwei Jahre gelten. Im zweiten Jahr wird dann im Rahmen eines Nachtragshaushaltes nachgesteuert, um aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen. Dies ist für den Doppelhaushalt 2019/2020 auch so gewesen, er wurde am 16.05.2019 im Plenum verabschiedet. Der Nachtragshaushalt 2020 wurde im Februar und März 2020 im Haushaltsausschuss beraten und am 19.03.2020 im Plenum beschlossen. Aufgrund der Corona-Krise wurde kurzfristig eine Kreditermächtigung in Höhe von 10 Milliarden eingefügt. Am 24. April 2020 beschloss die Vollversammlung einen zweiten Nachtragshaushalt für 2020 und erhöhte dadurch die Kreditermächtigung auf 20 Milliarden. Ich habe selbst die Sitzungen des Haushaltsausschusses geleitet und im Plenum dazu gesprochen. Ich kann Ihnen deshalb versichern, dass die Änderungen der beiden Nachtragshaushalte aus dem Jahr 2020 erst nachträglich in den Doppelhaushalt 2019/2020 eingefügt wurden. Ich hoffe, Ihre Frage ist damit beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Zellmeier

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