Frage an Josef Zellmeier bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Josef Zellmeier
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Frage von Siegfried W. •

Frage an Josef Zellmeier von Siegfried W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Zellmeier,

als Stellv. Land-Vors v BdV-Verband Bayern haben Sie am Mi, 23.7.08 in Straubing gefragt warum Sie von mir als Ansprechpartner gesehen werden. Bitte sagen Sie, wer ist im BdV zuständig bei Fragen, die im Kreisverband -Landshut auftreten?

Weder von Herrn Leh - Geschäftstelle in Muc, Herrn Knauer, Land-Vors., noch v der Bund-Vors. Frau E. Steinbach werden die Interessen des Kreisverbandes verteten?

MfG
Ihr S. Werner - BdV Krsverband Landshut

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Sehr geehrter Herr Werner,

für Fragen im BdV-Kreisverband Landshut ist meines Erachtens der BdV-Bezirksvorsitzende, Herr Helmut Wabra, Ihr erster Ansprechpartner. Als nächstes dann die BdV-Landesgeschäftsstelle bzw. der BdV-Landesvorsitzende. Ich selbst habe mich auch immer freiwillig um Probleme gekümmert, wenn dies gewünscht worden ist.

Ihr Problem kann ich allerdings nicht lösen. Denn es ist nun mal schon seit langem eine Tatsache, dass BdV-Kreisverbände über kein eigenes Beitragsaufkommen verfügen und damit auf Sponsoren o.ä. angewiesen sind. Ich habe schon Verständnis für Ihre Situation als relativ neuer "mittelloser" BdV-Kreisvorsitzender und Ihr daraus resultierendes Suchen nach Finanzquellen, deshalb habe ich mich bereits zu einem längeren Gespräch mit Ihnen getroffen und bei verschiedenen Anlässen mit Ihnen darüber diskutiert. Ich konnte Sie dabei nur auf Ihre Kreisvorsitzenden-Kollegen verweisen, bei denen Sie sich evtl. Rat holen können.

Allerdings bin ich nicht bereit, mich mit Vorwürfen Ihrerseits überziehen zu lassen, die Sie schon mehrmals, in der Regel schriftlich, in Umlauf gebracht haben. Ihre aggressive Art ist vielleicht auch ein Grund dafür, warum Sie von anderen BdV-Verantwortlichen keine Antwort mehr erhalten.

Hier nochmals ein Hinweis: Für konkrete Projekte des BdV-Kreisverbandes, die unter § 96 des Bundesvertriebengesetzes fallen, wenden Sie sich bitte an das HAUS DES DEUTSCHEN OSTENS (HDO), Am Lilienberg 5, 81669 München, Telefon: 089 / 44 99 93 - 0, Telefax: 089 / 44 99 93 - 150, poststelle@hdo.bayern.de, http://www.hdo.bayern.de/ . Die zuständige Sachbearbeiterin für Projektförderung ist Frau Hariett Schmidt. Eine Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes ist über das HDO leider nicht möglich.

Hier noch der Text des § 96 Bundesvertriebenengesetz:

Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung:

"Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten, sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste"

Ich hoffe, dass ich Ihnen nunmehr die nötige Hilfestellung geben konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Josef Zellmeier

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