Als Azubi die EPP erhalten im Krankheitsfall?

Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Vivian F. •

Als Azubi die EPP erhalten im Krankheitsfall?

Sehr geehrter Herr Juratovic,

um die EPP zu erhalten, müssen Arbeitnehmer die Krankengeld beziehen, auf die Steuererklärung 2023 warten, so mein Kenntnisstand. Ich befinde mich jedoch in der Ausbildung und muss keine Steuererklärung abgegeben, da mein Jahreseinkommen sehr gering ist. Leider beziehe ich zurzeit Krankengeld.
Wie werde ich also die EPP erhalten? Bin ich überhaupt noch berechtigt?

Freundliche Grüße

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Hallo Frau F.,

vielen Dank für ihre Frage.

Da durch ihre Ausbildung ein aktives Arbeitsverhältnis besteht ist ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen die Energiepreispauschale auszuzahlen. Sie sind also sehr wohl berechtigt die EPP zu erhalten. Während dem Bezug von Krankengeld ist der Arbeitgeber lediglich von der Auszahlung des Lohns befreit.

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic

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