Wann endlich können verheiratete, multinationale Paare zusammenleben ohne im Ausland einen A1-Deutschnachweis erbringen zu müssen?

Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Guido S. •

Wann endlich können verheiratete, multinationale Paare zusammenleben ohne im Ausland einen A1-Deutschnachweis erbringen zu müssen?

Sehr geehrter Herr Juratovic,

mein Name ist Guido S.. Ich lebe in der Stadt Brandenburg an der Havel und habe am 10. juni 2022 meine Frau geheiratet. Sie ist Kolombovenezolanerin. Um eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu bekommen muss nun meine Frau aus deutschland ausreisen und in der Deutschen Botschaft in Caracas ein Visum für Ehegattennachzug beantragen. Dieses wird ihr nur gewährt wenn Sie einen sog. A1-Deutschabschluß vorweisen kann. Diesen Abschluß hat sie leider nicht uns hat trotz zahlreicher Bemühungen auch eine Prüfung um diesen zu erlangen nicht bestanden. Wir kennen uns seit 2020 und seit dem versucht sie deutsch zu lernen. leider waren die Schulen in Kolumbien, wo sie sich zu dieser Zeit aufhielt wegen Corona geschlossen.
Im Koalitionsvertrag ist im Absatz Integration, Migration, Flucht festgeschrieben, dass Sie diese Regelung ändern wollen und es den Menschen ermöglichen erst nach erfolgter Familienzusammenführung diese Deutschkenntnisse zu erlangen.

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

in bestimmten Härtefällen ist eine Ausnahme vom A1-Sprachnachweis möglich. Es muss beim Visumantrag erläutert werden, dass der Erwerb der deutschen Sprachkenntnisse innerhalb eines Jahres nicht möglich oder zumutbar war. Da Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen trifft das in dem geschilderten Fall zu. Siehe auch: https://www.familiennachzug-visum.de/visa/visumsantrag/deutschkenntnisse/sprachnachweis-ausnahmen.

Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic

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