Josip Juratovic MdB
Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 08.09.2022

Sobald Sie im Jahr 2022 beschäftigt waren, haben Sie Anspruch auf die Energiepreispauschale. Da Sie im September jedoch in keinem Arbeitsverhältnis stehen, wird die Auszahlung über die Einkommensteuererklärung abgewickelt und nicht direkt über einen Arbeitgeber.

Josip Juratovic MdB
Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 08.09.2022

leider sind für Rehabilitanden vorerst keine Einmalzahlungen vorgesehen. Lediglich Rentnerinnen und Rentner, Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler sind für Einmalzahlungen vorgesehen.

Josip Juratovic MdB
Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 06.09.2022

Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Energiepreispauschale wird einmalig ausgezahlt und ist einkommensteuerpflichtig.

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