Josip Juratovic MdB
Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 06.09.2022

Der Arbeitgeber muss die EPP auszahlen, weil der Arbeitnehmer im Jahr 2022 anspruchsberechtigende Lohnersatzleistungen bezieht und am 1. September 2022 ein gegenwärtiges erstes Dienstverhältnis vorliegt

Josip Juratovic MdB
Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 05.09.2022

Nein, leider ist dies nur möglich, wenn die Person, die Sie unterstützt, wieder regulär arbeitet, da sonst der Anspruch auf Krankengeld entfällt, weil mit Arbeitsaufnahme der Grund der Krankschreibung nicht mehr gegeben ist.

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