Frage von Jessica N. • 25.08.2022
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Antwort von Josip Juratovic SPD • 06.09.2022
Anspruch auf die Zahlung hat jede Person, die irgendwann im Jahr 2022 die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt hat
Anspruch auf die Zahlung hat jede Person, die irgendwann im Jahr 2022 die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt hat
Das Bundesfinanzministerium ist für die Abwicklung der Energiepreispauschale zuständig.
Die Gas-Umlage ist notwendig, um die Versorgungssicherheit im kommenden Herbst und Winter zu gewährleisten. Viele Gaslieferungen aus Russland, die bisher vertraglich zugesichert waren, fallen weg.
Ich vermute, Sie bekommen das Geld von Ihrem Arbeitgeber.
Wenn Sie also aktuell Krankengeld erhalten, müssten Sie die EPP von Ihrem Arbeitgeber ausbezahlt bekommen.
Wenn Sie also aktuell Krankengeld erhalten, müssten Sie die EPP von Ihrem Arbeitgeber ausbezahlt bekommen.