Sie haben sehr wohl ein Recht auf die Energiepreispauschale (EPP). Zwar nicht als Bezieher von Arbeitslosengeld I, sondern weil Sie im Laufe des Jahres Krankengeld bezogen haben.
vielen Dank für Ihre Frage. Leider kann ich Ihnen hier keine konkrete Antwort geben. Am besten wird es sein, Sie besprechen es mit Ihrem Insolvenzverwalter, welche Möglichkeiten es hier gibt.
Nein, leider ist dies nur möglich, wenn die Person, die Sie unterstützt, wieder regulär arbeitet, da sonst der Anspruch auf Krankengeld entfällt, weil mit Arbeitsaufnahme der Grund der Krankschreibung nicht mehr gegeben ist.
Anspruch auf die Zahlung hat jede Person, die irgendwann im Jahr 2022 die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt hat
Das Bundesfinanzministerium ist für die Abwicklung der Energiepreispauschale zuständig.
Die Gas-Umlage ist notwendig, um die Versorgungssicherheit im kommenden Herbst und Winter zu gewährleisten. Viele Gaslieferungen aus Russland, die bisher vertraglich zugesichert waren, fallen weg.