Josip Juratovic MdB
Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 08.09.2022

Die Energiepreispauschale setzt voraus, dass man in einem bestehenden Arbeitsverhältnis steht oder Lohnersatzleistungen empfängt (wie z.B. das auch von Ihnen genannte Krankengeld). Ist das nicht der Fall, so findet leider keine Auszahlung der Energiepreispauschale statt.

Josip Juratovic MdB
Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 08.09.2022

Sobald Sie im Jahr 2022 beschäftigt waren, haben Sie Anspruch auf die Energiepreispauschale. Da Sie im September jedoch in keinem Arbeitsverhältnis stehen, wird die Auszahlung über die Einkommensteuererklärung abgewickelt und nicht direkt über einen Arbeitgeber.

Josip Juratovic MdB
Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 08.09.2022

leider sind für Rehabilitanden vorerst keine Einmalzahlungen vorgesehen. Lediglich Rentnerinnen und Rentner, Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler sind für Einmalzahlungen vorgesehen.

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