Werden Sie sich als Mitglied der Bürgerschaft für ein Vergabeverfahren hinsichtlich der Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund einsetzen, das Werbemonitore im öffentlichen Raum ausschließt?

Portrait von Julia Dworzynski
Julia Dworzynski
SPD
80 %
4 / 5 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Martin W. •

Werden Sie sich als Mitglied der Bürgerschaft für ein Vergabeverfahren hinsichtlich der Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund einsetzen, das Werbemonitore im öffentlichen Raum ausschließt?

Digitale Werbemonitore sind Energiefresser, Lenken im Verkehr ab, sind für einen Großteil der Lichtverschmutzung verantwortlich und dominieren immer mehr den Stadtraum.

Grundsätzlich sind Werbemonitore und Werbeanlagen mit Wechsellicht nach der derzeit gültigen Wechsellichtverordnung nur im Vergnügungsviertel Reeperbahn, am Steindamm und in der Spitalerstraße (Altstadt) vorgesehen. Unter dem amtierenden rot-grünen Senat wurden die Vorgaben der Wechsellichtverordnung nicht eingehalten und stadtweit Ausnahmegenehmigung für Werbemonitore im öffentlichen Raum erteilt. Die Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg enden zum 31. Dezember 2026. Der Senat plant bei der Neuvergabe der Werberechte erneut die flächendeckende Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Werbemonitore.

Portrait von Julia Dworzynski
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage.

Ein Antrag der SPD-Fraktion sieht ausdrücklich eine „weitergehende und angemessene Digitalisierung“ der Werbeanlagen vor, allerdings mit dem Ziel, die Gesamtzahl der Werbeanlagen zu reduzieren. Gleichzeitig sollen digitale Anzeigen unter anderem durch Vorgaben zur Leuchtdichte, zur Anpassung an die Umgebungshelligkeit und durch Nachtabschaltungen so gestaltet werden, dass Energieverbrauch, Lichtemissionen und Beeinträchtigungen des Verkehrs möglichst gering bleiben. Blinkende und blitzende Effekte sollen ausgeschlossen werden. Die inzwischen neu vergebenen Werberechte setzen diese Linie fort: Digitale Werbeanlagen bleiben Bestandteil der Verträge, werden aber nach dem Prinzip „digital, aber weniger“ eingesetzt. Zusätzliche digitale Anlagen dürfen nur errichtet werden, wenn dafür analoge Anlagen im Verhältnis 1:1,5 abgebaut werden. Zudem gelten Nachtabschaltung, geringere Leuchtintensität und der Verzicht auf grelle oder ablenkende Effekte. Für mich bedeutet das: Nicht die Digitalisierung als solche ist das Problem, sondern eine unkontrollierte Ausweitung digitaler Werbung im öffentlichen Raum. Entscheidend sind daher eine deutliche Reduzierung der Gesamtzahl der Werbeanlagen, ein sparsamer Energieverbrauch, der Schutz vor Lichtverschmutzung und eine stadtverträgliche Gestaltung. Gleichzeitig sollten die positiven Funktionen digitaler Anlagen – insbesondere die Übermittlung amtlicher Warn- und Gefahrenmeldungen – erhalten bleiben. Die neuen Verträge zeigen, dass ein solcher Ansatz grundsätzlich umsetzbar ist: Die Werbeanlagen werden insgesamt reduziert, während digitale Werbung nur unter strengeren Bedingungen zugelassen wird.

Siehe auch:

https://www.spd-fraktion-hamburg.de/buergerschaft/antraege/detail/zukunftsgerechte-und-oekologischere-ausschreibung-neuer-werberechtsvertraege-sicherstellen?utm_source=chatgpt.com

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bvm/aktuelles/pressemeldungen/neue-werbevertraege-der-freien-und-hansestadt-hamburg-1208086?utm_source=chatgpt.com

Mit freundlichen Grüßen,

Julia Dworzynski

 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Julia Dworzynski
Julia Dworzynski
SPD

Weitere Fragen an Julia Dworzynski