Frage an Julia Klöckner bezüglich Familie

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Julia Klöckner
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Frage von Ellen E. •

Frage an Julia Klöckner von Ellen E. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Klöckner,

ich nehme Bezug auf Ihre Antwort an Frau Neubronner:
"Dass wir die Einkindfamilie, wie Sie sagen, viel stärker fördern als Mehrkindfamilien ist nicht richtig - das zeigt sich unter anderem am Kindergeld. Wie Sie sicherlich wissen, ist es nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt für das erste und zweite Kind monatlich 164 Euro, für das dritte Kind monatlich 170 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 195 Euro."

Das verstehe ich nicht. Meine Rechnung sieht da anders aus:
Kindergeld ist ein Teil, das Elterngeld ein anderer, dass ja erklärtermaßen eine Ersatzleistung für entfallenen Arbeitslohn ist. Und hier kommt es zu extremen Unterschieden, denn Mütter mehrerer Kinder haben in der Regel ab ihrem zweiten Kind Anspruch auf sehr viel weniger Elterngeld als beim "Erstkind", da sie zwischen beiden Geburten oft weniger als ein Jahr gearbeitet haben - wenn überhaupt. Zwischen 1800€ (Höchstbetrag) und 300€ (Mindestsatz) klafft aber eine so riesige Lücke, dass das Kindergeld von max. 31€ Unterschied zum Erstkind auch nicht den Ansatz eines Ausgleiches bietet.
Das ist eine dringende Aufforderung an alle Familien, auf keinen Fall mehr als ein Kind zu bekommen.

Wo ist da mein Verständnisfehler?

Bitte korrigieren Sie mich.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Eigemeier,

wir wollen einen Dreiklang familienpolitischer Leistungen erreichen. Dies bedeutet im Einzelnen die Betreuungsinfrastruktur zu verbessern, eine familienbewusste Arbeitswelt zu schaffen sowie eine nachhaltige und gezielte finanzielle Stärkung von Familien zu erlangen.
Anreize für Familien, sich für mehr Kinder zu entscheiden, wird unter anderem durch den Geschwisterbonus geschaffen. Dieser sieht vor, dass Eltern, die ihre Kinder in kurzer Folge bekommen, mit einem Geschwisterbonus rechnen können. Dies kann natürlich nur ein Baustein sein, da Familienpolitik eine höchst persönliche und private Angelegenheit ist.
Bei „rascher“ Geburtenfolge (wie Sie richtig sagen beträgt die Arbeitszeit zwischen zwei Geburten häufig weniger als ein Jahr) können Mütter und Väter häufig nur kurz oder in Teilzeit erwerbstätig sein, sodass das Elterngeld häufig sinkt. Aber gerade um dieses zu vermeiden, werden bei der Einkommensermittlung Monate, in denen aufgrund schwanger- schaftsbedingter Arbeitsausfälle das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt.
Hinzu kommt, dass Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern einen Zuschlag von zehn Prozent, mindestens aber 75 Euro zu dem sonst zustehenden Elterngeld des betreuenden Elternteils erhalten. Bei Mehrlingen erhöht sich das Elterngeld für das zweite und jedes weitere Kind jeweils um einen Zuschlag in Höhe des Mindestbetrags.

Beste Grüsse,

Julia Klöckner

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