Frage an Julia Klöckner bezüglich Gesundheit

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Julia Klöckner
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Frage von Bernhard T. •

Frage an Julia Klöckner von Bernhard T. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Klöckner,

meine Frau wird im Alten- und Pflegeheim versorgt.

In Einzelzimmern wird geraucht. Das Nichtraucherschutzgesetz von RLP erlaube es, weil die Zimmer „privat“ seien, hat man mir gesagt http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/NRauchSchG_RP.htm#NRauchSchG_RP_P6 . Es darf in Altenheimen nicht geraucht werden und es darf doch geraucht werden. Als einfacher Bürger verstehe ich dieses Gesetz nicht, denn wenn die Türen geöffnet werden wabert der Zigarettenrauch in die Gänge und das Zimmer meiner Frau. Das ist eine Zumutung für die nichtrauchenden Heimbewohner und ihre Angehörigen.

Im Sommer, an heißen Tagen, sitzt das Pflegepersonal auf dem Balkon und raucht, dabei ist die Tür weit offen und der Qualm zieht ins Haus (Essraum)!

Vor der Eingangstür des Heims wird jeden Tag geraucht. Genauso ist es bei Feierlichkeiten vor dem Haus. An jedem Tisch, mit wenigen Ausnahmen, sitzen mindestens zwei Raucher. Die Einnebelung ist enorm. Wo bleibt da der Nichtraucherschutz? Die Heimleitung wurde mehrmals darauf angesprochen. Darum bitte ich, das Rauchen im Freien zu verbieten.

Wegen Brandschutz dürfen zu Weihnachten keine Kerzen angezündet werden, aber in den Zimmern darf geraucht werden!?

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Teuber

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CDU

Sehr geehrter Herr Teuber,

vielen Dank für Ihre Frage zum Nichtraucherschutz. Die Regelung im rheinland-pfälzischen Nichtrauchergesetz ist zweigegliedert. Grundsätzlich ist sind Altern- und Pflegeheime rauchfrei. In den privaten Räumlichkeiten ist dies allerdings gestattet, da diese als eigener Wohnraum angesehen wird.

Die Zuschnitte der ausgewiesenen Raucherbereiche sind Sache der Heimleitung. Sie müssten diese bitten, die Raucherbereiche für das Pflegepersonal weiter vom Essensraum zu verlegen, sodass die Heimbewohner und deren Besucher besser vor Passivrauch geschützt werden.

Herzliche Grüße

Julia Klöckner

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