Frage an Julia Klöckner bezüglich Recht

Portrait von Julia Klöckner
Julia Klöckner
CDU
100 %
86 / 86 Fragen beantwortet
Frage von Bernd R. •

Frage an Julia Klöckner von Bernd R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Klöckner,

kürzlich hat sich endlich auch der bekannte BGH- Richter (und Kommentator des Strafgesetzbuches) Prof. Dr. iur. Thomas FISCHER öffentlich für die Einführung des Wortprotokolls - und sogar der Videoaufzeichnung - in der Tatsacheninstanz
ausgesprochen (1).

Hierzu wüßte ich wie Sie als CDU Spitzenfunktionärin dazu stehen?

Gibt es nachlesbare Vorschläge Ihrer Partei zur - meines Erachtens überfälligen- Änderung der Strafprozeßordnung, vielleicht auch der ZPO, in eine solche Richtung?

Falls nicht: Was spricht gegen solche Initiativen?

Gehe ich fehl in der Annahme, namhafte Rechtsanwender würden nach Aktivitäten der Legislative -im Interesse der Bürger wie des Ansehens der Justiz- regelrecht rufen?

Wem genau nützt denn noch der Verzicht auf die ausgezeichneten Möglichkeiten der Videodokumentationen (auch bei Psych. Begutachtungen im informierten Einverständnis der Probanden, vgl. Anfrage seitens des Vereins Anti-Korruption.Reformation 2014 e.V. vom 3.1.2015, Link 2) in Gerichtsverfahren?

Ich bitte Sie höflichst um wahrheitsgemäße und vollständige - sachkundige - Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Rieder

2. Vorsitzender des Vereins Anti- Korruption.Reformation 2014 e.V.

1) Auf Nachfrage des Berliner Strafverteidigers SEYDEL bei Zeit online, h 1:15: 35 hier:
http://www.zeit.de/video/2015-10/4568815641001/bundesrichter-ich-bin-kein-wutbuerger

2) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_katarina_barley-778-78009--f448111.html#q448111

Portrait von Julia Klöckner
Antwort von
CDU

Sehr geehrter, lieber Herr Rieder,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben. Die gesetzgeberische Zuständigkeit zur Änderung der Strafprozessordnung liegt im Kompetenzbereich des Bundes.

Um herauszufinden, wie allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher ausgestaltet werden können, wurde eine Expertenkommission eingesetzt, die Empfehlungen ausgearbeitet hat. Der Abschlussbericht der Expertenkommission zur Reform des Strafprozessrechts wurde jedoch bisher nur vorläufig beraten.

Herzliche Grüße,
Ihre
Julia Klöckner, MdL
Vorsitzende der CDU-Fraktion
im Landtag Rheinland-Pfalz

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Julia Klöckner
Julia Klöckner
CDU