Frage an Julia Klöckner bezüglich Soziale Sicherung

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Julia Klöckner
CDU
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Frage von Friedrich-Karl H. •

Frage an Julia Klöckner von Friedrich-Karl H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Frau Klöckner

Im Juli 2007 wurde der Eckregelsatz ALG II um traumhafte 2 Euro erhöht. Im gleichen Moment hat die ARGE Bad Kreuznach den Pauschalbetrag für die Beschaffung von Heizöl um 49 Euro gesenkt.

Folgense Fragen hierzu:
1. Habe ich vielleicht verschlafen, daß die Heizölpreise gesunken sind?
2. Können Sie mir erklären, womit zu rechtfertigen ist, daß dem "Hartz IV-Genießer" die bescheidene Erhöhung seiner Transferleistung um 24 Euro im Jahr auf diese Weise um das 2,04fache weggeholt wird; und das im Angesicht von steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen bei denen die Erhöhung des Eckregelsatzes um 2 Euro monatlich schon der blanke Zynismus war.
3. Glauben Sie, daß irgend ein Wahlbürger im Hinblick auf solche Amtspraxis dafür Verständnis hat, wenn im Bundestag eine Diätenerhöhung um das Doppelte des Hartz IV-Eckregelsatzes bis 2009 durchgenickt wird.

Ich bin schon ganz gespannt auf Ihre Antwort als Theologin und auf die künftigen Wahlergebnisse der CDU.

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich-Karl Heuser
Krankenpfleger o. A. und Philosoph

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CDU

Lieber Herr Heuser,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie mich auf die Senkung des Pauschalbetrages für die Beschaffung von Heizöl ansprechen.

Kurz zum Stand der Dinge: Niemand behauptet, dass man von ALG-II komfortabel leben kann. Das ist aber auch nicht der Sinn dieser Zuwendung. ALG-II ist - entgegen einer weit verbreiteten Annahme - kein Einkommen. Es ist eine existenzsichernde Unterstützung für Menschen, die Arbeit suchen. Diese Unterstützung muss von der Soldiargemeinschaft erarbeitet werden. Hinzukommt, dass wir als Gesetzgeber nur Rahmenbedingungen schaffen können, ohne letzlich immer den Einzelfall zu berücksichtigen. Dies ist sicherlich bedauerlich, aber auch die politische Realität.

Kurz noch eine Bemerkung zu den von Ihnen angesprochenen Kürzungen: Nach § 22 Abs. 1 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um laufende Heizkosten oder um einmalige Heizkosten (z.B. Ölheizung) handelt. Zentrale Bedeutung spielt mithin das Merkmal "angemessen". Ob die Heizkosten angemessen sind, ist im Einzelfall von der ARGE und damit von der kommunalen Behörde vor Ort zu prüfen. Falls der Wert über den errechneten, angemessenen Grenze liegt, muss er vom Leistungsempfänger selbst gezahlt werden. Da der Regelsatz im SGB II an die Höhe der Renten gekoppelt ist, wurde er dementsprechend in diesem Jahr auch um zwei Euro erhöht.

Lieber Herr Heuser, ich weiß, dass das Geld knapp bemessen ist, aber auch der Gesetzgeber muss sich an Durchschnittwerten orientieren, um die Unterstützung finanzieren zu können. Falls Sie noch Rückfragen haben, können Sie mich gerne auch in meiner Sprechstunde darauf ansprechen.

Herzliche Grüße,
Julia Klöckner

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