Bürgerentlastung nicht für alle? Wo sind die alleinerziehende Frauen mit Trennungsunterhalt berücksichtigt?
Sehr geehrter Frau Klöckner,
Immer wieder hört man welche Personengruppen von dem Entlastungspaket profitieren. Allerdings wurden scheinbar die getrenntlebenden Frauen mit Trennungsunterhalt als Einkommen übersehen. Ich zb bin alleinerziehend und erhalte Trennungsunterhalt, bekomme aber keine weitere Unterstützung für die Versorgung meiner Kinder, da die Höhe unterhalb der Steuerpflicht ist und zu hoch für eine Bedürftigkeit/Aufstockung (Wohngeld, Hartz4, Kinderzuschuss fällt alles weg)
Es wäre für die Betroffenen Menschen hilfreich eine Antwort diesbezüglich zu bekommen.
Vielen Dank
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.
Ihren persönlichen Fall kann ich nicht beurteilen, da ich Ihre Einkommensverhältnisse nicht kenne. Klar ist aber, dass Alleinerziehende aufgrund ihrer höheren Belastungen natürlich vom Staat besonders finanziell unterstützt werden. Mit dem Entlastungsbetrag, einer Art Steuerfreibetrag, der zusätzlich zum Kindergeld einmal pro Jahr gewährt wird. Aber das ersetzt natürlich nicht das von der Bundesregierung im Frühjahr eingeführte Entlastungspaket. Das Paket muss unkompliziert dort ankommen, wo es hin muss – bei jenen, die Inflation und stark steigende Energiekosten besonders treffen. Unterstützung brauchen vor allem die Menschen, die trotz Arbeit ihren Lebensunterhalt kaum aus eigener Kraft bestreiten können, kaum Rente beziehen bzw. gar kein Einkommen haben. Im Stich lässt die Ampel auch Rentner, Minijobber und Studenten: für Menschen in Existenznot das völlig falsche, verantwortungslose Signal. Dringend zielgerichteter entlastet werden müssen im übrigen auch kleinere familiengeführte Unternehmen, deren Existenz ebenfalls zunehmend auf dem Spiel steht.
Herzliche Grüße,
Julia Klöckner