Einführung einer progressiven Besteuerung von Erträgen aus Aktien u. ä. sowie Revitalisierung der Spekulationsfrist

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Julia Klöckner
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Frage von Robert O. •

Einführung einer progressiven Besteuerung von Erträgen aus Aktien u. ä. sowie Revitalisierung der Spekulationsfrist

Sehr geehrte Frau Klöckner,
als Kleinanleger, der sein erarbeitetes Geld in Aktien/ETF investiert, ärgert es mich, wenn ich sehe, dass sich der Staat an MEINEN Investitionen über Gebühr bereichert. Der Finanzminister hat die Freigrenze um knapp 200 EUR erhöht (sie lag mal viel höher), doch habe ich seit April die Freigrenze überschritten und muss jetzt mehr als 25 % meiner Erträge an einen Staat abführen, der kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem hat. Was halten Sie davon, dass die Kapitalertragssteuer gestaffelt wird (z. B.): Ab 1k EUR passiv-Einkommen 5 %, ab 5k EUR dito 10 %, ab 10k EUR 20 % und ab 20k EUR 25 %? Über die Prozentsätze kann man sich streiten. Da ich aber die Einnahmen reinvestiere, wäre eine solche Besteuerung extrem hilfreich, Vermögen aufzubauen. Ich weiß zwar, dass die Union sowas früher nicht angedacht hat und nun Opposition ist - aber mich interessiert Ihre Meinung. Wie wärs auch mit einer Wiederbelebung der Spekulationsfrist? Herzliche Dank!

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Sehr geehrter Herr O.,

danke für Ihre Anfrage.

Die Abgeltungsteuer mit einem linearen Steuersatz von 25 Prozent wurde in Deutschland eingeführt, um das Steuersystem einfacher und transparenter zu gestalten sowie zugleich Anreize für private Kapitalanlagen zu setzen und die Steuerehrlichkeit zu fördern. Die Einfachheit und Transparenz liegen insbesondere darin begründet, dass die Steuer automatisch abgezogen wird und die Steuerschuld auf Kapitalerträge damit abgegolten ist. Durch die Festlegung eines relativ niedrigen Steuersatzes von 25 Prozent sollten private Anleger dazu ermutigt werden, in Aktien, Fonds oder andere Kapitalanlagen zu investieren und somit das Wirtschaftswachstum zu fördern. Vor der Einführung der Abgeltungsteuer wurden Kapitalerträge wie beispielsweise Zinsen, Dividenden und Kursgewinne individuell mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, der regelmäßig deutlich über 25 Prozent lag.

Wir als Union sind der Ansicht, dass eine weitere Aufsplitterung des Abgeltungssteuersatzes dazu führen würde, dass die genannten Ziele wieder stärker verwischen würden. Die Besteuerung von Kapitalerträgen würde komplexer und unplanbarer werden.

Zur Wiedereinführung einer Spekulationsfrist sind wir gerade in der Diskussion.

Herzliche Grüße 
Julia Klöckner MdB

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