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Warum erhalten geschiedene Alleinerziehende, bei denen ein Elternteil verstirbt, durch die Erziehungsrente weniger Geld für die Versorgung der Kinder als Alleinerziehende, die verwitwet sind?

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Julia Klöckner
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Frage von Andreas B. •

Warum erhalten geschiedene Alleinerziehende, bei denen ein Elternteil verstirbt, durch die Erziehungsrente weniger Geld für die Versorgung der Kinder als Alleinerziehende, die verwitwet sind?

Sehr geehrte Frau Klöckner,
Derzeit ist es so, dass ein verwitweter Ehepartner, der minderjährige Kinder erzieht, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerrente hat. Ein geschiedener Elternteil, der sich in einer vergleichbaren Lebenssituation befindet und ebenfalls minderjährige Kinder betreut oder allein erzieht, ist dagegen deutlich schlechter gestellt. Er erhält nicht automatisch eine vergleichbare Absicherung, sondern ist allenfalls auf die Erziehungsrente verwiesen, die völlig anders ausgestaltet ist und in vielen Fällen wesentlich ungünstiger ausfällt oder aufgrund der Einkommensanrechnung gar nicht wirksam hilft.
In beiden Fällen hat der alleinerziehende Elternteil dieselbe Verantwortung und dieselben Kosten zu tragen, bekommt aber nicht dieselbe Unterstützung - nur, weil kein Trauschein vorhanden ist. Warum ist das so?
Viele Grüße,
A.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.

Bitte beachten Sie, dass Julia Klöckner diesen Dienst nicht als Kommunikationskanal nutzt. Anfragen, die ihre Funktion als Präsidentin des Deutschen Bundestages betreffen, richten Sie bitte an praesidentin@bundestag.de

Für Anliegen an Julia Klöckner als Bundestagsabgeordnete schreiben Sie bitte an julia.kloeckner@bundestag.de

Alternativ können Sie auch Ihren regional zuständigen Bundestagsabgeordneten kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen 
Team Julia Klöckner MdB

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