Die Bundestagspräsidentin wirkt nicht an der fachlichen Ausgestaltung oder Priorisierung einzelner umwelt- oder wirtschaftspolitischer Maßnahmen mit.
Die Entscheidung über ein Parteiverbot trifft ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Ein solches Verfahren kann vom Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden. Die Hürden sind dabei absichtlich sehr hoch angesetzt. Ein Verbotsverfahren muss juristisch fundiert und absolut überzeugend sein, da andernfalls die Glaubwürdigkeit unserer wehrhaften Demokratie Schaden nehmen würde.
Die ersten 100 Tage der neuen Bundesregierung zeigen, dass die vereinbarten Punkte zügig angegangen werden.
Veranstalter des Sommerempfangs ist der CDU-Verband Koblenz, der Termin, Lokalität und Einladungskreis festgelegt hat.
Das Existenzrecht und die Sicherheit Israels sind für uns selbstverständlich, jede Aggression gegen das Land verurteilen wir.
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist im Grundgesetz verankert und eine Grundlage allen staatlichen Handelns.