Wo bleibt analog mittelbarer Gefahren aus Produkten (Gefahr konkret nur in der Herstellungskette, nicht im Produkt selbst) Ihr Protest gegen Doping-Mittel zur Applikation auf der Kopfhaut?
2 Firmen bewerben das Dopingmittel Dimethylglycin (DMG) zur Applikation auf der Kopfhaut mit einer haarwuchssteigernden Wirkungstiefe (also nur oberflächlich), Q. z.B.
http://www.igsz.de/WERBUNG/Alpecin/Alpecin1.pdf und .../Alpecin2.mp4 (saved 18.1.2026 23:00)
DMG wurde (lt. v.g. Q.) "bislang ausschließlich im Spitzensport genutzt. (...) DMG war in den USA zeitweise sogar als Dopingmittel eingestuft, stand unter Patentschutz und wurde von Sport-Legenden wie Muhammad Ali vor wichtigen Kämpfen eingesetzt (...) In Deutschland war DMG bislang überhaupt nicht zugelassen."
Mittelbare Nebenwirkungen werden z.B. bei Produkten ohne GenTech-Gehalt gesehen, wenn aber deren Herstellung GenTech aufwies, z.B. Rapsöl. Vgl. eur. GenTech-Recht - EU VO 1829/2003 u. Durchführungsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/eggentdurchfg 2004) das Risiko bei Dopingmitteln (hier DMG) aus, die zwar nur auf der Kopfhaut appliziert werden sollen, aber biochemisch unvorhersehbar weitergehend wirken könnten.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Dass auf den Körper aufgetragene Produkte sicher sein müssen und dass mit ihrer Wirkung nicht irreführend geworben werden darf, ist ein Kernanliegen grüner Verbraucherschutzpolitik.
Ob von dem genannten Produkt tatsächlich eine Gefahr ausgeht, kann ich seriös nicht beurteilen. Ein Mittel zur Anwendung auf der Kopfhaut ist rechtlich in der Regel ein kosmetisches Mittel; hierfür gilt die EU-Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 mit verpflichtender Sicherheitsbewertung vor dem Inverkehrbringen, überwacht durch die Behörden der Länder. Für Werbeaussagen gelten die EU-Verordnung über Werbeaussagen für kosmetische Mittel (Nr. 655/2013), das Irreführungsverbot des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch sowie das Wettbewerbsrecht.
Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte für ein Sicherheitsrisiko oder für irreführende Werbung haben, wenden Sie sich bitte an die Marktüberwachungsbehörden der Länder, die Wettbewerbszentrale und die Verbraucherzentralen.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Verlinden
