Frage an Kai Kotzian bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Kai Kotzian - Kandidat für aus Offenbach am Main
Kai Kotzian
Volt
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Frage von Günther Z. •

Frage an Kai Kotzian von Günther Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kotzian,

diese EU-Wahlen sind die vorerst letzten ohne Prozenthürde.
Frage:
Wenn es künftig um das Überspringen der 5 %-Hürde im Bund oder den Ländern geht ... würden Sie ein Bündnis aus "kleinen" Parteien befürworten, wenn:
1.
alle BündnisPartner so bleiben können, wie sie es möchten (also keine Verschmelzung stattfindet, sondern "nur" Kooperation auf Basis gemeinsamer Grundwerte erforderlich ist),
2.
es einen juristisch einwandfreien Weg gibt, mit einer "gemeinsamen Liste" zur Wahl anzutreten (also GG, PartG, BWahlG u. ä. Vorschriften berücksichtigt werden)
3.
die reelle Chance besteht, mit mindestens einem/einer Abgeordneten im Parlament vertreten zu sein (je nach Zuspruch/Wahlerfolg auch mehr) ?

Mit freundlichen Grüßen
G. Z.

Kai Kotzian - Kandidat für aus Offenbach am Main
Antwort von
Volt

Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Frage. Zuerst möchte ich allgemein zu Prozenthürden antworten. Diese halte ich für undemokratisch und fordere dass sie generell abgeschafft werden. Dem Wahlrecht liegt ein prägender Grundsatz der Chancengleichheit aller Parteien zugrunde und ist verfassungsrechtlich verankert im Grundsatz der Gleichheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 I Grundgesetz GG). Dieser Grundsatz wird schwerwiegend beeinträchtigt, wenn die Fünf-Prozent-Hürde den Wählerwillen derart verfälscht. Laut Bundeswahlleiter gab es für die Bundestagswahl 2017 46.515.492 gültige Zweitstimmen. (Link: www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2017/ergebnisse/bund-99.html) Auf mehrere Parteien die nicht in den Bundestag eingezogen sind, sind 5% der Stimmen entfallen, das errechnen sich 2.325.774 Stimmen. Der Gleichheitsgrundsatz ist damit nicht mehr gewahrt.
Die bisherigen Parteien wollen sich vor Konkurrenz schützen. Die
Fünf-Prozent-Klausel festgelegt in § 6 III Bundeswahlgesetz ist nicht verfassungsrechtlich vorgegeben, sondern ein einfaches Gesetz, das der Bundestag mit einfacher Mehrheit ändern kann. Dort gibt es aber keine Interesse diese Beschränkung aufzuheben.
Es wird argumentiert, dass mit dem geltenden Verhältniswahlrecht einhergehende Zersplitterung des Parlaments durch eine Vielzahl kleinerer untereinander zerstrittener Parteien verhindert werden soll, die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes und insbesondere der Regierung soll gefördert werden. Andere wichtige Parlamente wie das in Schweden schaffen es aber immer Regierungen zu bilden. In den letzten Jahren auch Minderheitsregierungen, die sich für politische Vorhaben Mehrheiten in der Opposition Stimmen suchen mussten. Dies halte ich für ein gutes Verfahren und ist ein Zeichen einer moderen Demokratie. Ich halte die Repräsentanz aller Wahlberechtigten aber für ein wichtigeres Gut!

Zu Ihren Fragen 1-3:
Wenn sich Parteien und Wählergruppen mit unterschiedlichen, jedoch ähnlichen Programmen zusammenschließen und dann nur einen Sitz in einem Parlament erhalten, welche Politik soll diese Abgeordnete oder dieser Abgeordnete dann vertreten.
Wir als Teil der Bürgerbewegung Volt Europa stimmen unsere Politik in 28 EU-Ländern, sowie Albanien, der Schweiz und Norwegen ab. Wie sollen wird dann noch die Politik mit, z.B. 4 nationalen Parteien oder Wählergruppen abstimmen. Das halte ich nicht für möglich.

Ich halte deshalb eine gemeinsame Wahlliste auf der Ebene Europa, Bundestag und Landtag nicht für realistisch durchführbar. Auf Lokaler Ebene könnte ich mir eine Wahlliste vorstellen.

Mit freundlicher Grüße
Kai Kotzian