Frage an Karin Thissen bezüglich Recht

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Karin Thissen
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Frage von Christian S. •

Frage an Karin Thissen von Christian S. bezüglich Recht

MOin moin Frau Dr. Thissen,

Abgeordnete und Exekutive sprechen oft darüber, welche Gefahren die neuen Medien bergen. Für die alten Medien, also Presse & Rundfunk, da gibt es sehr eindeutige Regeln für die Sender und Verlage, dass Werbung vom redaktionellen Teil deutlich zu trennen sind. Dies ist für die Transparenz nötig, denn die Kundschaft der Medien muss wissen, welche Inhalte bezahlte Inhalte sind und welche unabhängige.

Welche Initiativen haben Ihre Fraktion und Ihre Partei ergriffen, um hier einen fairen Wettbewerb möglich zu machen?

Allerbeste Grüße

Krischan Sternberg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sternberg,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich teile Ihre Auffassung, dass Werbung und redaktionelle Inhalte zweifelsfrei getrennt werden müssen - und zwar sowohl bei den "traditionellen" Medien wie auch bei den neuen Medien. Hierzu hat der Gesetzgeber auf europäischer Ebene sowie auf Bundes- und Landesebene entsprechende Regelungen geschaffen.

Den europäischen Rechtsrahmen geben die Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) und die e-Commerce-Richtlinie vor. In beiden Regelungswerken ist klar geregelt, dass Werbung und redaktionelle Inhalte klar getrennt sein müssen. Umgesetzt sind diese Vorgaben im Rundfunkstaatsvertrag der Länder und im Telemediengesetz des Bundes (TMG).

Laut Rundfunkstaatsvertrag gelten die Grundsätze für die Werbung und die Trennung von Werbung und redaktionellem Teil gleichermaßen für die "alten" Medien wie für die audiovisuellen Mediendienste im Internet. In § 58 heißt es ausdrücklich, dass "Werbung [...] als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein" muss und dass in "der Werbung keine unterschwelligen Techniken eingesetzt werden" dürfen.

Für alle Telemedien, darunter fallen auch Internetseiten, gilt grundsätzlich das Trennungsgebot des Telemediengesetzes bzw. gemäß des Rundfunkstaatsvertrags. In Telemediengesetz heißt es weiter, dass Dienstanbieter bei kommerziellen Kommunikationen, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind, mindestens die Voraussetzungen zu beachten haben, dass kommerzielle Kommunikationen, also Werbung, klar als solche zu erkennen sein müssen.

Aus rechtlicher Sicht gibt es keinen Zweifel, dass das Trennungsgebot nicht nur von den "klassischen Medien" sondern auch im Internet beachtet werden muss. Ergänzt werden diese Vorgaben durch die Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Entsprechende Verstöße können sanktioniert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karin Thissen