§ 20 Abs. 6 S.5 EStG Verlustverrechnung bei Termingeschäften. Sehr geehrte Frau Beck, laut Urteil Finanzgericht RP gibt es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Wie stehen Sie dazu?

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Frage von Alessandro T. •

§ 20 Abs. 6 S.5 EStG Verlustverrechnung bei Termingeschäften. Sehr geehrte Frau Beck, laut Urteil Finanzgericht RP gibt es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Wie stehen Sie dazu?

Sehr geehrte Frau Beck,

das Finanzgericht RP hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert und erklärt, dass dieses Gesetzt widersinnig erscheint und zu Ungleichbehandlung und Unverhältnismäßigkeit führt.

Wie stehen Sie und Ihre Partei dazu? Gibt es bereits konkrete Maßnahmen, dieses Gesetz durch eine mögliche vorzeitige Gesetzesänderung zu kippen oder warten auch Sie das Urteil vom Bundesverfassungsgericht ab? Für viele Trader bedeutet nicht das Traden einen finanziellen Ruin sondern dieses Gesetz, welches Traden für Privatmenschen nahezu unmöglich macht, da man ggfls. seine Verluste noch zusätzlich versteuern muss, da selbst unterjährig nur 20000 € Verluste anerkannt werden.

Vielen Dank und ich freue mich auf eine Antwort.

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