Werden Sie sich in der kommenden Legislaturperiode einsetzen für gesetzliche Regelungen zum Schutz von Bahnkunden, die deren Mobilität auch bei Streiks von Bahnmitarbeitern gewährleisten?

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Frage von Christoph Z. •

Werden Sie sich in der kommenden Legislaturperiode einsetzen für gesetzliche Regelungen zum Schutz von Bahnkunden, die deren Mobilität auch bei Streiks von Bahnmitarbeitern gewährleisten?

Insbesondere: Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, gesetzliche Vorgaben einzuführen, nach denen ein Streik im Personenverkehr nur dann rechtmäßig ist, wenn auch während des Streiks ein geeigneter Mindestbetrieb sichergestellt ist, der die Mobilität von Bürgern ohne eigenes Auto gewährleistet?

Wegen der Entscheidung, auf einen eigenen Pkw zu verzichten, werde ich in den kommenden Tagen wieder einmal darauf hoffen müssen, noch einen knappen Mietwagen zu ergattern, oder diverse Termine absagen müssen, weil die Gewerkschaft der Lockführer meint, die Bahnreisenden als Geiseln für ihre Tarifverhandlungen missbrauchen zu dürfen. Mangels geeigneter Gesetzgebung in diesem Bereich besteht derzeit kein effektiver Schutz der Reisenden vor derartigem Missbrauch. Der Bundestag könnte das im Rahmen der verfassungsmäßigen Schranken ändern. Wollen Sie sich dafür einsetzen? Oder halten Sie die Interessen der GDL für wichtiger, als die Interessen der Bahnreisenden ohne eigenes Auto?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Z.

es ist absolut verständlich, dass ein Ausfall der Bahn Nachteile und Verärgerung für die Bahnkunden bzw. für Sie persönlich bedeutet. Ich finde es toll, dass Sie die Entscheidung getroffen haben, auf den eigenen Pkw zu verzichten und die Politik sollte sicher stellen, dass Sie trotzdem von A nach B kommen. Das Verständnis im aktuellen konkreten Streikfall stößt auch bei mir an seine Grenzen - sofern man es nur auf die konkreten aktuellen Forderungen beschränkt - denn hier sind sich Deutsche Bahn und GDL eigentlich recht nahe.

Es geht aber bei diesem Streik gar nicht nur um die aktuellen Forderungen, sondern vielmehr um das 2015 verabschiedete Tarifeinheitsgesetz. Dessen Grundprinzip besagt: Ein Betrieb, ein Vertrag. Wenn in einem Betrieb also mehrere Gewerkschaften die gleichen Berufsgruppen vertreten, soll im Konfliktfall der Tarifvertrag in Kraft treten, der von der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern ausgehandelt wurde. Hier liegt ein Fehler im System, denn wenn in Tarifkonflikten letztlich nur die größere Gewerkschaft zum Zuge kommt, muss die kleinere umso verbissener darum kämpfen, größer zu werden. Zum Beispiel mit besonders konfrontativen Arbeitskampfmaßnahmen, die bei manchen Beschäftigten gut ankommen. Ich werde im nächsten Bundestag, sollte ich gewählt sein, mit dafür einstehen, dass die Vielfalt der gewerkschaftlichen Organisation wieder steigen kann und auf eine Aufhebung dieses Gesetzes hinwirken. Damit sollte dieser irre Machtkampf dann auch ein Ende haben.

Insgesamt müssen wir gerade für Menschen wie Sie und insgesamt für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes die Bahn (wieder) verlässlicher und attraktiver machen. Hier ist viel zu wenig passiert in den letzten Jahren. Es geht um eine grundlegende Reform der Aufstellung der Deutsche Bahn AG, für eine bessere Taktung, besseren Kundenservice, erweiterte Haltestellen auch auf dem Land, eine Ausweitung des Güterverkehrs uvm. Viel wird davon auch von anderen geredet, aber geschehen ist leider wenig. Daher muss die Bahn in der nächsten Legislaturperiode grundlegend erneuert werden, damit sie das tolle Verkehrsmittel ist, das sie sein könnte - und dafür treten wir als Grüne an. Lesen Sie hierzu gerne auch das Mobilitätskapitel in unserem Wahlprogramm.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir und uns hierfür Ihr Vertrauen bei dieser Wahl geben.

Herzliche Grüße

Katharina Beck

 

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