Wie wird die Hopitalisierungsrate genau definiert? Warum wurden in dem neuen Infektionsschutz-Gesetz gerade eine Hospitalisierungsrate von 3, 6 und 9 als Grenzwerte für Maßnahmen bestimmt?

Kathrin Henneberger im Bundestag
Kathrin Henneberger
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Reinhard G. •

Wie wird die Hopitalisierungsrate genau definiert? Warum wurden in dem neuen Infektionsschutz-Gesetz gerade eine Hospitalisierungsrate von 3, 6 und 9 als Grenzwerte für Maßnahmen bestimmt?

Sehr geehrte Frau Henneberger,

wäre es für die Beurteilung der Belastung der Krankenhäuser nicht sinnvoll, festzustellen, wie groß der Stand bei den Coronapatienten ist, die deswegen auf der Intensivstation liegen? Zählen bei der Hospitalisierungsrate auch die mit, die nur untersucht oder kurz behandelt werden? Oder die eigentlich wegen einer anderen Erkrankung behandelt werden, und dann ein Coronaverlauf ohne Symptome fest gestellt wird? Käme es nicht auf die Schwere der Erkrankung und den Aufwand in der Klinik an?

Wie sind die Parlamente der Bundesländer an den Entscheidungen über Maßnahmen beteiligt?

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Henneberger im Bundestag
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo Herr G.,

Die Hospitalisierungsrate, die von der letzten Bundesregierung eingeführt wurde, gibt die Anzahl der in Kliniken aufgenommenen Patient*innen mit COVID-19 je 100.000 Einwoher innerhalb von sieben Tag an und wird täglich durch das RKI aktualisiert.

Zur Berücksichtigung der Schwere des Verlaufs schreibt das RKI: Meldepflichtig gemäß Infektionsschutzgesetz ist jede Hospitalisierung in Bezug auf COVID-19. Das bedeutet, dass der Grund der Aufnahme in Zusammenhang mit der COVID-19-Erkrankung steht, aber ein direkter kausaler Zusammenhang zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht hergestellt werden muss. Dies soll eine niedrigschwellige, zügige und aufwandsarme Meldung gewährleisten. Wird bei Aufnahme der betroffenen Person jedoch deutlich, dass die Krankenhausaufnahme in keinem Zusammenhang mit der COVID-19-Diagnose steht, z.B. bei einem Verkehrsunfall, dann besteht keine Meldepflicht.

Mehr dazu auf der Seite des RKI: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html;jsessionid=57EC3CBC5DAD141A1265721FE13AD7C7.internet102?nn=2386228

Die Entscheidung für die Grenzwerte war eine politische, die nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert - soweit bekannt.

Mehr dazu hier: https://www.rnd.de/gesundheit/hospitalisierungsrate-was-ist-das-wie-aussagekraeftig-ist-die-neue-corona-kennzahl-R2VWONFAONAV7E47ZXBGVFUPJY.html

Da die Hospitalisieurngsrate verspätet erfasst und nachträglich ausgebessert werden muss , ist es bei aktuellen Maßnahmen wichtig, dass wir uns an mehreren Parametern orientieren. Ich zitiere hier mal unseren gesundheitspolitischen Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion Janosch Dahmen:

"Für die Umsetzung der geplanten Lockerungen müssen wir uns weiterhin an den Leitindikatoren des Gesundheitswesen orientieren: Realistische + aktuelle Hospitalisierungsrate, freie Krankenhausbetten & verfügbares Personal. Diese Parameter sollten Maßstab unseres Handelns sein!" https://twitter.com/janoschdahmen/status/1493982647873323011

Gruß

Kathrin Henneberger

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