Frage an Kathrin Vogler bezüglich Gesundheit

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Kathrin Vogler
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Kathrin Vogler von Gerhard R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Vogler, Persönlich

Nachfrage zu http://www.abgeordnetenwatch.de/kathrin_vogler-778-78542--f443778.html#q443778

Kritik am Bundesinstitut für Arzneimittel(Verweigerung der Nachregistrierung eines homöopathischen Arzneimittels)

Ich bin nicht gegen Prüfungen und die Nachweispflicht des Herstellers. In 20 Jahren wurden aber die Unbedenklichkeit und pharmazeutische Qualität von Conisan B Augentropfen bestätigt. Zudem sagte mir damals ein Augenarzt: "Ein sehr gutes Mittel".

Warum soll es nach Ihrer Meinung nicht im Sinne des Patientenschutzes liegen, dass das Bundesinstitut jetzt in Zusammenarbeit mit dem Hersteller dafür sorgt, dass die Augentropfen in den Handel kommen können?

In einem anderen Bereich(Friedenspolitik) hatte ich bereits Kontakt mit Ihnen. Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie damit einverstanden sind, dass Menschen ohne zwingenden Grund ein wichtiges Medikament vorenthalten wird. Bitte bestätigen Sie mir, dass die Antwort auf diese Nachfrage von Ihnen kommt.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Reth,

bitte entschuldigen Sie, wenn meine Antwort Ihnen diesmal nicht gefällt. Wie gesagt, ich verstehe Ihre Verärgerung. Aber ich finde, dass sie sich an die falsche Stelle richtet. Wenn das Mittel seit über 20 Jahren im Verkauf ist, dann dürfte es doch für die Firma kein unüberwindliches Hindernis sein, die erforderlichen Dokumente über die Produktqualität vorzulegen. Ob das Mittel gut ist oder nicht, habe ich nicht zu beurteilen. Es gibt in Deutschland sehr viele homöopathische Mittel auf dem Markt, die Registrierung beim BfArM ist offenbar für die meisten Hersteller kein Problem. Ich finde, Sie sollten sich an die Herstellerfirma wenden und dort Druck machen, dass diese die erforderlichen Nachweise schnell erbringt, damit Sie das Mittel wieder nutzen können. Ich nehme an, dass Sie mit mir übereinstimmen, dass sich Patienten bei offiziell vertriebenen Gesundheitsprodukten auf die Sicherheit verlassen können müssen.

Ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute und grüße Sie herzlich.
Ihre

Kathrin Vogler

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