Antwort 05.01.2026 von Bärbel Bas SPD
Dabei ist stets im Einzelfall zwischen legitimer Kritik an journalistischer Arbeit und möglichen Grenzüberschreitungen zu unterscheiden.
Dabei ist stets im Einzelfall zwischen legitimer Kritik an journalistischer Arbeit und möglichen Grenzüberschreitungen zu unterscheiden.
Die freie und uneingeschränkte Meinungsäußerung sowie Berichterstattung in und aus den USA muss geschützt werden.
Leider bin ich in dieser Angelegenheit jedoch nicht die richtige Ansprechperson.