Antwort 05.01.2026 von Bärbel Bas SPD
Dabei ist stets im Einzelfall zwischen legitimer Kritik an journalistischer Arbeit und möglichen Grenzüberschreitungen zu unterscheiden.
Dabei ist stets im Einzelfall zwischen legitimer Kritik an journalistischer Arbeit und möglichen Grenzüberschreitungen zu unterscheiden.
Ebenso halte ich die Anwendung des Europäischen Rechtsrahmens durch Europäische Kommission und Mitgliedsstaaten in diesem Bereich weiterhin für sinnvoll.
Die freie und uneingeschränkte Meinungsäußerung sowie Berichterstattung in und aus den USA muss geschützt werden.
Leider bin ich in dieser Angelegenheit jedoch nicht die richtige Ansprechperson.