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Gibt es in der EU noch Rechtssicherheit?

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Andrea Wechsler
CDU
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Frage von Rüdiger K. •

Gibt es in der EU noch Rechtssicherheit?

Sehr geehrte Frau Wechsler, der in Belgien lebende Schweizer Oberst und Buchautor Jaques Baud und der in Deutschland lebende Journalist Hüseyin Dogru wurden, ohne dass sie ein Gesetz übertreten haben, von der EU sanktioniert, was u.a. zur Sperrung ihrer Bankkonten (ausgenommen ein kleiner monatlicher Rest) geführt hat.

Ist es den Verantwortlichen in Brüssel bewusst, dass dadurch die Rechtssicherheit in der EU ausgehöhlt wird? Kann sich ein Investor, der hier investieren will, noch sicher sein, dass nicht morgen seine Konten gesperrt werden, wenn er unerwünschte, aber nicht strafbare Meinungen äußert?

Sehen Sie eine baldige Aufhebung der Sanktionen als möglich an?

Quelle u.a.: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/kampf-gegen-desinformation-der-fall-des-journalisten-hueseyin-doru-accg-200901212.html

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre  Frage. Die beiden Fälle schaffen die Rechtssicherheit in der EU nicht ab.

EU-Sanktionen sind keine strafrechtlichen Verurteilungen, sondern außen- und sicherheitspolitische Maßnahmen. Eine vorherige Straftat oder Verurteilung ist daher nicht erforderlich. Der Rat muss jedoch konkrete Tatsachen vorlegen, die Maßnahmen nachvollziehbar begründen und die Grundrechte sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten.

Im Fall Hüseyin Doğru beruft sich der Rat nicht nur auf seine Veröffentlichungen, sondern unter anderem auf behauptete finanzielle und organisatorische Verbindungen zu russischen staatlichen Propagandastrukturen sowie auf koordinierte Informationsmanipulation. Jacques Baud wird vorgeworfen, durch prorussische Propaganda und Informationsmanipulation Handlungen der russischen Regierung zu unterstützen. Dabei handelt es sich bislang um Vorwürfe des Rates, nicht um gerichtlich festgestellte Tatsachen.

Ein Investor muss daher nicht befürchten, allein wegen einer unbequemen politischen Meinung mit einer Kontensperrung belegt zu werden. 

Beide Betroffenen haben vor dem Gericht der Europäischen Union Klage erhoben; die Verfahren sind noch anhängig. Eine baldige Aufhebung ist derzeit nicht absehbar. Der Rat kann die Listungen überprüfen und aufheben, ebenso kann das Gericht sie bei unzureichender Tatsachengrundlage oder Unverhältnismäßigkeit für nichtig erklären. 

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Andrea Wechsler
Mitglied des Europäischen Parlaments

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