Warum haben sie gegensätzliche dem Willen des Volkes das sie vertreten und gegensätzliche der Aussage ihres eigenen Fraktionsvorsitzenden für Chat Control gestimmt?
Sehr geehrte Frau Wechsler,
Das EU Parlament hat die Verlängerung der Chat Control Regelung im 3. Versuch durchgezwungen.
Wie können sie als gewählter Vertreter der Wähler in Baden-Württemberg es vertreten für die umstrittenen Chat Control Maßnahmen zu stimmen obwohl diese sowohl von fast 70% der Bevölkerung in Deutschland abgelehnt wird und ihr eigener Fraktionsvorsitzender in Deutschland Jens Spahn sich und ihre Partei noch Ende letzten Jahres klar gegen das Chat Control Gesetz positioniert hatte.
Ich finde es inakzeptabel das ein gewählter Vertreter den Willen der Wähler so mit Füßen tritt.
Ich bitte sie hiermit um Stellungnahme da ein solcher Vertrauensbuch gegenüber der Bevölkerung die sie vertreten sollten für mich inakzeptabel ist.
VG
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die Gelegenheit zur Klarstellung.
Bei der Abstimmung ging es nicht um die Einführung einer anlasslosen Kontrolle privater Kommunikation. Die Darstellung, das Europäische Parlament habe eine umfassende „Chatkontrolle“ beschlossen, greift daher zu kurz und vermittelt einen falschen Eindruck vom Gegenstand der Abstimmung.
Der Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit unserer Kommunikation gehören zu den Grundpfeilern unserer freiheitlichen Gesellschaft. Zugleich müssen wir Kinder wirksam vor sexuellem Missbrauch und der Verbreitung entsprechender Darstellungen schützen. Beide Anliegen müssen rechtsstaatlich miteinander in Einklang gebracht werden.
Meine Entscheidung habe ich ausführlich erläutert. Meine Stellungnahme können Sie hier nachvollziehen:
https://www.instagram.com/reel/DaipoP4PGXt/?utm_source=ig_web_copy_link&igsh=MzRlODBiNWFlZA==
Ich respektiere, dass Sie die Abstimmung kritisch bewerten. Den Vorwurf, ich hätte den Willen der Bürgerinnen und Bürger „mit Füßen getreten“, weise ich jedoch zurück. Als Abgeordnete bin ich verpflichtet, jeden Gesetzgebungsvorschlag anhand seines konkreten Inhalts, der rechtlichen Auswirkungen und der vorliegenden Änderungsanträge gewissenhaft zu prüfen und anschließend nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden.
Mit besten Grüßen
Ihre
Andrea Wechsler
