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Sie stimmten gegen den Änderungsantrag, der das Patentieren von Saatgut hätte verhindern können. Christliches Menschenbild und problematisches Patentieren von Gottes Schöpfung paßt für Sie zusammen?

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Andrea Wechsler
CDU
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Frage von Hendrik F. •

Sie stimmten gegen den Änderungsantrag, der das Patentieren von Saatgut hätte verhindern können. Christliches Menschenbild und problematisches Patentieren von Gottes Schöpfung paßt für Sie zusammen?

Darstellung des Abstimmungsverhaltens der EU Abgeordneten zum Änderungsantrag Saatgutrecht etc. https://www.arche-noah.at/media/2026_06_17_abstimmungsverhalten_der_eu-abgeordneten.pdf

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Frage. Aus unserem christlichen Menschenbild folgt für mich eine besondere Verantwortung: Wir müssen die Schöpfung bewahren, eine sichere Ernährung ermöglichen und zugleich verhindern, dass Landwirte oder mittelständische Züchter in neue Abhängigkeiten geraten.

Meine Abstimmung war kein Votum für eine uneingeschränkte Patentierung von Pflanzen oder Saatgut. Der betreffende Änderungsantrag hätte ein sehr weitreichendes Patentverbot vorgesehen, das erhebliche Rechtsunsicherheiten geschaffen und auch konkrete Forschungs- und Züchtungsleistungen vom Schutz ausgeschlossen hätte.

Zudem ist die Verordnung über Neue Genomische Techniken nicht das geeignete Instrument, um das europäische Patentrecht grundlegend zu ändern. Patentfragen werden insbesondere durch die europäische Biopatent-Richtlinie und das Europäische Patentübereinkommen geregelt. Ein isoliertes Verbot in der NGT-Verordnung hätte das Problem daher nicht verlässlich gelöst.

Die Sorge vor zunehmender Marktkonzentration nehme ich dennoch sehr ernst. Innovation darf nicht dazu führen, dass wenige große Unternehmen Saatgut und genetisches Material kontrollieren. Kleine und mittelständische Züchter müssen weiterhin eigenständig forschen und neue Sorten entwickeln können. Dafür brauchen wir eine wirksame Züchterausnahme, Patenttransparenz, Zugang zu genetischem Material und eine konsequente kartellrechtliche Aufsicht.

Neue Genomische Techniken können Pflanzen schneller widerstandsfähiger gegen Trockenheit, Krankheiten und Schädlinge machen. Angesichts des Klimawandels und des internationalen Wettbewerbs sollten wir unseren Landwirten und Züchtern diese Werkzeuge nicht grundsätzlich vorenthalten. Bei NGT-1 geht es um präzise und begrenzte Veränderungen, die grundsätzlich auch natürlich oder durch konventionelle Züchtung entstehen könnten. Deshalb sollten sie nicht pauschal wie klassische Gentechnik behandelt werden.

Kontrolle und Wahlfreiheit bleiben erhalten: Die Einstufung als NGT-1 wird behördlich geprüft, Saatgut und pflanzliches Vermehrungsmaterial werden gekennzeichnet, und der ökologische Landbau bleibt ausgenommen. Landwirte können damit bewusst entscheiden, welches Saatgut sie verwenden.

Für mich besteht daher kein Widerspruch zum christlichen Menschenbild. Verantwortung für die Schöpfung bedeutet weder, jede Innovation abzulehnen, noch Natur und Saatgut schrankenlos wirtschaftlichen Interessen zu überlassen. Es geht darum, verantwortbare Innovation zu ermöglichen, Vielfalt zu bewahren und Abhängigkeiten zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Andrea Wechsler
Mitglied des Europäischen Parlaments

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