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Wären Sie bereit, sich für die Prüfung eines AfD-Verbotes durch das Bundesverfassungsgericht einzusetzen?

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Andrea Wechsler
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Frage von Lukas S. •

Wären Sie bereit, sich für die Prüfung eines AfD-Verbotes durch das Bundesverfassungsgericht einzusetzen?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Über ein Verbot einer Partei entscheidet in Deutschland ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Einen entsprechenden Antrag können bei einer bundesweit tätigen Partei der Deutsche Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Als Mitglied des Europäischen Parlaments gehöre ich keinem dieser antragsberechtigten Verfassungsorgane an.

Auf europäischer Ebene haben wir bereits gehandelt: Die AfD gehört der europäischen Partei „Europa der Souveränen Nationen“ (ESN) an. Das Europäische Parlament hat am 7. Juli 2026 mit 414 zu 224 Stimmen bei 18 Enthaltungen beschlossen, die zuständige Behörde aufzufordern, zu überprüfen, ob die ESN die europäischen Grundwerte sowie die Voraussetzungen für ihre Registrierung als europäische politische Partei weiterhin erfüllt. Ich unterstütze dieses Vorgehen und setze mich dafür ein, dass der Status als europäische politische Partei entzogen wird, wenn die dafür geltenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Unabhängig von der Frage eines konkreten Parteiverbotsverfahrens ist für mich klar: Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die freiheitliche demokratische Grundordnung unseres Landes sind nicht verhandelbar. Für den Schutz dieser Grundwerte werde ich mich immer einsetzen. Welche rechtlichen Schritte im Einzelfall erforderlich und angemessen sind, muss auf Grundlage belastbarer Erkenntnisse und nach den dafür vorgesehenen verfassungsrechtlichen Verfahren entschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Wechsler

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