Ich hätte gerne gewusst, wie kann es sein dass Hartz4 Bezieher/Existenzminimumbürger Medikamenten Pauschalen der Krankenkassen zahlen müssen, macht ihre Partei Anträge dies zu reformieren?

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Kathrin Vogler
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Frage von Jochen T. •

Ich hätte gerne gewusst, wie kann es sein dass Hartz4 Bezieher/Existenzminimumbürger Medikamenten Pauschalen der Krankenkassen zahlen müssen, macht ihre Partei Anträge dies zu reformieren?

Viele Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind im monatlichen Beitrag inbegriffen. Allerdings gibt es zahlreiche weitere Beiträge, die der Versicherte trotzdem aus eigener Tasche aufbringen muss. Diese sogenannten Zuzahlungen können beispielsweise für Medikamente, diverse Untersuchungen oder Krankengymnastik eingefordert werden.
Bei einer Zuzahlungsbefreiung der KK muss vom Hartz4 in Vorleistung gegangen werden.
Es erscheint mir unintelligent denen die Hartz4 bekommen die Entscheidung aufzulasten: Medikamente oder Grundversorgungsgüter wie Essen oder Kleidung, denn dies bleibt zugunsten der Medis. auf der Strecke.
SGB II Mehrbedarf für Medikamente ist in § 21 SGB II nicht vorgesehen.
Es ist nicht richtig, eine Abstrakte einzuklagende A Typische Bedarfs-Lage zur Grundlage für
Einklagbare Übernahme zu machen.
Quelle:http://hartz4-in.de/sozialrecht/mehrbedarf-fuer-notwendiges-medikament-bei-arbeitslosengeld-ii/

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Sehr geehrter Herr T.,

schon 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Ermittlung der Regelbedarfe für Hartz IV als verfassungswidrig eingestuft und die Bundesregierung gezwungen, die Regelsätze neu zu berechnen. Die Bundesregierung hat dabei das Existenzminimum aufwändig kleingerechnet, um eine Erhöhung zu verhindern. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Verfahren zwar 2014 bestätigt. Von Verbänden und Fachleuten wird es aber beständig kritisiert. Auch bei den regelmäßigen Neuermittlungen der Bedarfe in den Jahren 2016 und 2021 hat die Bundesregierung ihre Tricks wiederholt, um die Leistungen nur minimal erhöhen zu müssen. Ohne diese Rechentricks wäre 2021 eine Anhebung des Regelsatzes auf 658 Euro anstelle von 446 Euro sachgerecht.

Meine Fraktion fordert eine grundlegende Überwindung von Hartz IV durch eine bedarfsdeckende, individuelle und sanktionsfreie Mindestsicherung und eine Kindergrundsicherung: Die Sanktionsfreie Mindestsicherung soll bei rund 1.200 Euro netto im Monat liegen. Unterhalb dessen droht Armut. Der Betrag umfasst den Lebensunterhalt sowie die Wohnkosten ("Kosten der Unterkunft und Heizung/KdU"). In Ballungsräumen kann ergänzend Wohngeld bezogen werden.

Die Sanktionen müssen abgeschafft werden. Auch das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft ist aufzuheben.

Im Mai letzten Jahres hat meine Fraktion einen Antrag ins Parlament eingebracht, der unsere Position genauer ausführt: Drucksache Nr. 19/29439 "Hartz IV überwinden - Sanktionsfreie Mindestsicherung einführen". Darin heißt es in Bezug auf die von Ihnen angesprochenen Probleme: "Um die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen zu gewährleisten, werden daher für zusätzliche Bedarfe, insbesondere für Menschen mit chronisch Erkrankungen oder Menschen mit Behinderungen, ergänzend zusätzliche Leistungen gewährt." Allerdings halten wir dies selbst bei der von uns geforderten Mindestsicherung von 1200 Euro monatlich für erforderlich.

Ein anderer Weg, die von Ihnen angesprochenen Probleme aus der Welt zu schaffen, wäre es, die Zuzahlungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung abzuschaffen. Auch dafür setzt sich die Linksfraktion schon immer engagiert ein.

Seien Sie gewiss, dass wir diese Forderungen auch in dieser Legislatur wieder einbringen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Vogler

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