was wollen Sie nach der Wahl konkret f. Solo-Selbstständige tun (damit sind nicht prekär Beschäftige gemeint), insbesondere wegen d. Verdächtigungen von angeblicher Scheinselbstständigkeit?

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Kathrin Vogler
DIE LINKE
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Frage von Kai B. •

was wollen Sie nach der Wahl konkret f. Solo-Selbstständige tun (damit sind nicht prekär Beschäftige gemeint), insbesondere wegen d. Verdächtigungen von angeblicher Scheinselbstständigkeit?

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich hoffe, die nachfolgenden Infos helfen weiter.
Beste Grüße
Kathrin Vogler

DIE LINKE will, dass klare Kriterien für die Abgrenzung selbstständiger von abhängiger Beschäftigung definiert werden. Sinnvoll wäre, gesetzlich wieder eine widerlegbare Vermutungsregelung aufzunehmen, wie sie in nahezu gleicher Formulierung bereits bis Ende 2002 im SGB IV enthalten war.

Von abhängiger Beschäftigung ist auszugehen, wenn drei der folgenden Kriterien erfüllt sind:
- mit Ausnahme von Familienangehörigen keine Beschäftigung versicherungspflichtiger Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer;
- Aufträge
regelmäßig nur für einen Auftraggeber;
- Arbeitsleistungen typisch für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;
- Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber;
- Einbindung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers;
- kein unternehmerischer Auftritt am Markt;
- Auftragstätigkeit inhaltsgleich mit einem zuvor bestehenden Beschäftigungsverhältnis.

DIE LINKE fordert bundesweite branchenspezifische Mindesthonorare, die einem ruinösen Preiswettbewerb entgegenwirken und Soloselbstständige schützen. Diese branchenspezifischen Mindesthonorare sind allen privaten und öffentlichen Auftraggebern verbindlich vorzuschreiben.

DIE LINKE steht für eine soziale Sicherung, die statusunabhängig ist. Auch Solo-Selbstständige sollen in die Sozialversicherungen einbezogen werden. Beiträge und Leistungen sollen sich dabei nach dem tatsächlichen Einkommen richten, Auftraggeber*innen sollen analog den Arbeitgebern an den Beiträgen beteiligt werden.

DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige so zu reformieren, dass auch Selbstständige besser geschützt sind. Beitragsbemessung und Leistung sollen sich dabei an ihrem tatsächlichen Einkommen orientieren. Eine Überlastung kleiner Unternehmen und Solo-Selbstständiger durch den Arbeitslosenversicherungsbeitrag gilt es dabei zu verhindern, und Möglichkeiten, die Auftraggeber in einem Umfang am Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu beteiligen, der im Wesentlichen dem Arbeitgeberanteil entspricht, sind zu prüfen. Der Leistungsbemessung soll das beitragspflichtige tatsächliche Einkommen zugrunde liegen. Alle Selbstständigen sollen obligatorisch in den Schutz der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung einbezogen werden. Solange ein solches System noch nicht greift, sollten im Fall einer Pandemie schneller fließende und umfangreichere Soforthilfen Selbstständige besser schützen.

DIE LINKE spricht sich für den Umbau der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zu einer Erwerbstätigenversicherung aus. Erwerbstätigenversicherung bedeutet, dass alle Erwerbstätigen (also z.B. Beamte, Selbstständige und Politiker) in die GRV einbezogen werden und entsprechend für alle Erwerbseinkommen Beiträge an die GRV abgeführt werden. Analog wären dann im Ruhestand natürlich auch alle demselben Leistungsrecht unterworfen. Dieses Reformvorhaben ist allerdings ein langwieriger Prozess ist, der nicht mit einem einzelnen Gesetz abgeschlossen werden kann. Die Erwerbstätigenversicherung muss vielmehr über einen längeren Zeitraum realisiert werden, in dem für die neu miteinzubeziehenden Gruppen Übergänge gesichert werden und erworbene Anwartschaften geschützt bleiben (Vertrauensschutz). Doppelte Belastungen und Rechtsunsicherheiten können so vermieden werden.

 

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