Frage an Katja Dörner bezüglich Gesundheit

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Katja Dörner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Sarah M. •

Frage an Katja Dörner von Sarah M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Frau Dörner,

ich bin Mutter und habe in meiner letzten Schwangerschaft von meinem Recht auf individuelle Hebammenbetreuung unter der Geburt Gebrauch gemacht.
Für mich ist klar, ich möchte noch ein weiteres Kind bekommen, aber dies bitte unbedingt wieder mit meiner eigenen Hebamme!
Jetzt musste ich erfahren, dass innerhalb eines Jahres 15 % Prozent der Haus-, Geburtshaus- und Beleghebammen, keine Geburtshilfe mehr anbieten können.
Die Vergütungen durch die Krankenkassen entsprechen nach der sogenannten Schiedsstelleneinigung weiterhin nicht dem hohen Maß an Verantwortung und sind so gering, dass die freiberuflichen Hebammen die steigenden Unkosten, wie z.B. die massiv erhöhten Haftpflichtprämien, nicht mehr bezahlen können.
Ich bin verärgert darüber, dass die Hebammenarbeit nicht angemessen vergütet wird und mit der Gesundheit von Frauen und Kindern gespielt wird. Wahlfreiheit ist nicht mehr gewährleistet, Geburtsmedizin wird der Geburtshilfe vorgezogen und ein Anstieg der Kaiserschnittrate von 18 auf über 30 Prozent wird kritiklos hingenommen.
Ich fordere Sie deshalb auf, umgehend dafür zu sorgen, dass die wohnortnahe Versorgung mit Hebammen zukünftig erhalten bleibt bzw. wieder ausgebaut werden kann. Es muss langfristig für uns als auch unsere Töchter möglich sein, nicht nur in großen, unter Umständen weit entfernten Klinikzentren, sondern auch in kleinen Belegkrankenhäusern vor Ort, Geburtshäusern oder zu Hause ein Kind zu bekommen.
Es kann nicht sein, dass nur solche Zentren, deren Kaiserschnittrate besonders hoch ist, finanziell so ausgestattet werden, dass sie überleben können.
Ich freue mich von Ihnen zu erfahren, wie Sie das Recht auf Wahlfreiheit unter der Geburt und individuelle Betreuung Gebärender schützen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Sarah McNelis

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Frau McNelis,

Ich teile Ihre Sorgen. Meine Fraktion setzt sich bereits seit vielen Jahren für die Anliegen der Hebammen, unter anderem für eine angemessene Honorierung ein. Mehr dazu unter: http://www.gruene-bundestag.de/cms/gesundheit/dok/340/340100.angemessene_bezahlung_fuer_hebammen.html

Es ist unser Ziel, die Verhandlungsposition der Hebammenverbände kurz- und längerfristig gegenüber den Krankenkassen zu stärken. Wir versuchen allerdings, für die Probleme der Hebammen(-versorgung) Lösungen zu finden, die nicht nur auf dem Papier stehen, sondern die Aussicht bieten, umgesetzt zu werden.

So zielte unser Antrag „Erhebung von Daten zu der Versorgung mit Hebammenhilfe sowie zur Arbeits- und Einkommenssituation von Hebammen und Entbindungspflegern sicherstellen“ ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/015/1701587.pdf ) darauf ab, langfristig die Verhandlungsposition der Hebammen zu stärken. Damit soll eine unabhängige Grundlage geschaffen werden, damit der nach § 134 a SGB V zu berücksichtigende „Bedarf der Versicherten an Hebammenhilfe und deren Qualität“ sowie die „berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflichen Hebammen“ angemessen in den Verhandlungen Berücksichtigung finden.

Wichtig erscheint es uns, die in der Reichsversicherungsordnung enthaltenen Regelungen zur Hebammenhilfe endlich in das für die gesetzliche Krankenversicherung zuständige SGB V zu überführen.

Im März dieses Jahres haben wir den Antrag „Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt aus der Reichsversicherungsordnung in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch überführen und zeitgemäß ausgestalten“ (Drs. 17/5098) in den Bundestag eingebracht. Auch dort haben wir gefordert, dass die Bundesregierung schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorlegt, „der die in § 134a SGB V bereits geregelte Berücksichtigung der berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen bei den Vergütungsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen konkretisiert, um eine angemessene Honorierung von Hebammen zu gewährleisten. Immerhin deutet sich inzwischen an, dass die Bundesregierung dieser Forderung nachkommt.

Mit der Forderung, die Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt ins SGV V zu überführen, stehen wir Grünen leider alleine da. Wir hoffen, dass die Debatte dazu führt, dass wir für dieses Anliegen endlich Unterstützung in möglichst vielen anderen Fraktionen finden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unser Position verständlich machen und sie davon überzeugen, dass wir das gleiche Ziel verfolgen.

Katja Dörner