Frage an Katja Mast bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Katja Mast
SPD
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Frage von Christian L. •

Frage an Katja Mast von Christian L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Mast,

bei der Jobcenterreform wurde beschlossen, dass Arbeitslose unter 25 Jahren innerhalb von sechs Wochen verpflichtend in Ausbildung oder Arbeit vermittelt werden sollen. Sehen Sie darin einen Fortschritt?

Mit freundlichen Grüßen

Christian Langer

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SPD

Sehr geehrter Herr Langer,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen sehr gerne beantworte.

Die von Ihnen angesprochene Reform der Jobcenter wurde gemeinsam mit vielen weiteren einzelnen Maßnahmen am 21. April im Kabinett beraten. Dabei konnte schnell der Eindruck entstehen, diese einzelnen Maßnahmen hätten alle etwas mit der Reform der Jobcenter zu tun und würden langzeitarbeitslosen Jugendlichen Perspektiven eröffnen.
Es lohnt sich allerdings, dieses Sammelsurium genauer unter die Lupe zu nehmen.

Auf Druck der SPD ist es gelungen, schwarz-gelb davon zu überzeugen, die Betreuung von jungen Arbeitslosen zu verbessern. Der Betreuungsschlüssel in den Jobcentern wird verbessert. Ich bin froh, dass zukünftig ein Betreuer für maximal 75 erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahren zuständig ist und dieser Betreuungsschlüssel
auch gesetzlich verankert wird. Denn wir haben die Erfahrung gemacht, dass es wichtig ist, dass die Betreuer auch Zeit für die Jugendlichen haben.

Darüber hinaus wurden erste Eckpunkte vorgelegt, die bessere Arbeitsmarktchancen für junge Menschen zur Folge haben sollen. Ich habe mir diese Punkte sehr genau angesehen. Mich überzeugen diese Vorschläge nicht. Wer die Situation von jungen Arbeitslosen verbessern will, der braucht Rechtsansprüche statt Lippenbekenntnisse. Dazu zählt beispielsweise das Recht auf Ausbildung, dass die Bundesregierung auf meine schriftliche
Nachfrage hin in der vergangenen Woche erneut abgelehnt hat.

Dazu gehört, dass die arbeitsmarktpolitischen Instrumente für junge Menschen nicht zur Disposition gestellt werden. Das gilt beispielsweise für den Ausbildungsbonus. Beim Ausbildungsbonus handelt es sich um einen finanziellen Zuschuss, der die Kosten der Ausbildung reduziert, für Jugendliche die lange keine Ausbildung finden. Er wird an Arbeitgeber gezahlt, die für Jugendliche zusätzliche, betriebliche Ausbildungsstellen anbieten. Dieses Instrument ist bis zum 31. Dezember dieses Jahres befristet - bislang gibt es keinerlei Bestrebungen dieses Instrument zu verlängern. Übrigens seine Einführung ging auf unsere Erfahrungen vor Ort in Pforzheim und dem Enzkreis zurück

Wer also vordergründig den Anwalt der Jugendlichen gibt, gleichzeitig aber konkrete Schritte ablehnt, handelt unglaubwürdig.

Im Zuge der Debatte um die besser Vermittlung von Jugendlichen ist von der Bundesregierung auch von einem "Coach" für junge Erwachsene gesprochen worden. Auch an diesem Punkt habe ich bei der Bundesregierung schriftlich nachgefragt. Die Antworten füge ich Ihnen zur Kenntnis bei. Sie sprechen für sich.

Was sicher sinnvoll ist, ist dass um die Zeit zwischen der Arbeitssuchendmeldung der Jugendlichen bis zum ersten Angebot von 3 Monaten auf 6 Wochen verkürzt werden soll. Aber ob dies die Situation der Jugendlichen nachhaltig verbessert bezweifle ich. Denn es gilt weiter: Rechtsansprüche, frühe Förderung in Kindergarten und Schule, Sozialarbeit helfen weiter.

Sehr geehrter Herr Langer,

mich beschäftigt das Thema Langzeitarbeitslosigkeit bei Jugendlichen seit Langem. Gerade deshalb prüfe ich Aussagen der Bundesregierung zu diesem Thema sehr gründlich und hake gegebenenfalls schriftlich nach. Deswegen kann eine Antwort auch manchmal etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast, MdB
Stv. Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion
für Arbeit und Soziales

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