Frage an Katja Mast bezüglich Soziale Sicherung

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Katja Mast
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Frage von Barbara U. •

Frage an Katja Mast von Barbara U. bezüglich Soziale Sicherung

Neuberechnung v. ALG II

Sehr geehrte Frau Mast

Die Regierung verschweigt nachdrücklich die Berechnungsgrundlagen für die Neuberechnung.
http://www.focus.de/politik/deutschland/hartz-iv-reform-opposition-darf-nicht-nachrechnen_aid_557283.html

Vom DGB hörte man schon, dass bei der Berechnung des „Warenkorbes“ auch die Ausgaben von Aufstockern einbezogen wurden.

Glauben Sie ernsthaft, dass die Aufstockung von 5€ monatlich den Auflagen des Bundesverfassungsgerichtes entsprechen? Vorrangig sollte doch die Nachvollziehbarkeit der Sätze nachvollziehbar sein. Wie können die nachvollziehbar sein, wenn die Berechnungsgrundlagen als Staatsgeheimnis gehütet werden?
Was werden Sie tun, damit die Berechnungsfakten offen gelegt werden?
Stimmen Sie der Gesetzesänderung zu?

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Sehr geehrte Frau Uduwerella,

mit seinem Urteil vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung den klaren Auftrag gegeben, die Berechnung der Regelsätze für Menschen im Arbeitslosengeld II - Bezug neu zu berechnen und auf eine klare, transparente und nachvollziehbare Grundlage zu stellen. Die Regelsätze sollen sich am tatsächlichen Bedarf der Menschen orientieren und die Teilhabechancen von Kindern sicherstellen.

Der von Bundesarbeitsministerin von der Leyen vorgelegte Gesetzentwurf, der am Freitag im Deutschen Bundestag in 1.Lesung beraten wird, lässt zum einen die geforderte Transparenz vermissen und es scheint, dass die Regelsätze eher nach Kassenlage berechnet worden sind, als anhand nachvollziehbarer Kriterien.

Zum anderen gibt der Gesetzentwurf keine Antworten darauf, wie wir sicherstellen, dass Kinder – unabhängig von ihrem Elternhaus – die gleichen Teilhabe- und Bildungschancen in unserer Gesellschaft haben. Ein verfassungskonformes Gesetz liegt zur Zeit nicht auf dem Tisch. Natürlich kann erst am Ende eines politischen Prozesse entschieden werden, ob man einem Gesetz zustimmen kann oder nicht. Doch klar ist: Bleibt das Gesetz so wie es ist, werde ich es bei der Abstimmung im Bundestag ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast

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