Frage an Katja Mast bezüglich Finanzen

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Katja Mast
SPD
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Frage von Hans S. •

Frage an Katja Mast von Hans S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Mast,

Sie schreiben, es sei ein Irrglaube, Abgeordnete würden wenig arbeiten. Sie nennen 70 bis 80 Stunden in der Woche. Ich habe keinen Zweifel, dass dies auf die Abgeordneten zutrifft, die ihr Mandat zu ihrer Lebensaufgabe gemacht haben. Da Sie keiner Nebentätigkeit nachgehen, nehme ich Ihnen das auch persönlich ab. Was mich nur immer wieder irritiert ist die Beobachtung, dass man offensichtlich neben einem Mandat, wenn man es nur möchte, z.B. weiter Fälle als Anwalt bearbeiten oder eine bereits bestehende Firma weiterführen kann, ganz abgesehen von den manchmal gleich reihenweise vorhandenen Aufsichtsratsposten. Ein Vollzeit beschäftigter Arbeitnehmer mit "nur" 40 Stunden in der Woche in einem Job, in dem er wirklich gefordert ist, könnte (sich) nebenbei derartiges nicht mehr leisten. Nicht nur aus Zeitgründen, sondern weil er auch die Erholungsphasen braucht. Daraus muss man doch schließen, dass der Abgeordnete selbst entscheiden kann, wieviel er arbeitet, eventuell auch nur 10-20 Stunden. Stimmen Sie dem zu und falls ja, finden Sie es in Ordnung, dass es keine Verpflichtung und keine Kontrolle des einzelnen Abgeordneten bezüglich seiner Aktivitäten für die Politik gibt.?

Mit freundlichen Grüßen
Hans Schäfer

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SPD

Sehr geehrter Herr Schäfer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch.

Ich höre aus Ihrer Anfrage heraus, dass Sie der Arbeit von Abgeordneten sehr kritisch gegenüberstehen und Politikern wenig Vertrauen entgegenbringen. Natürlich ist es so, dass nach Artikel 38 des Grundgesetzes jeder Abgeordnete "(...) an Aufträge und Weisungen nicht gebunden (...)" und jeder Mandatsträger nur seinem "(...) Gewissen unterworfen (...)" ist. De Facto gibt es aber Kontrollmechanismen formeller und informeller Art, die u.a. auch bei der von Ihnen angesprochenen Plenarpräsenz von Abgeordneten greifen.

Zunächst hat jeder Bürger die Möglichkeit, durch seine Stimme bei der Bundestagswahl den Abgeordneten zu kontrollieren und für nicht geleistete Arbeit oder für jeglichen Vertrauensbruch abzuwählen. Nach der obersten Kontrollinstanz des Wählers, haben die Bundestagsfraktionen die Funktion zu überprüfen, ob Abgeordnete in Sitzungswochen in den Gebäuden des Deutschen Bundestages anwesend sind, denn zu dieser Zeit gilt absolute Präsenzpflicht nach § 14 Abgeordnetengesetz. Die Anwesenheit wird durch Eintragung in die Anwesenheitsliste nachgewiesen. An jedem Eingang der Liegenschaften des Bundestages liegen diese Listen aus, sodass der Abgeordnete sobald er das Gebäude betritt, sich eintragen kann. Fehlt eine Eintragung in die Anwesenheitsliste, werden nach dem Abgeordnetengesetz bestimmte Beträge von der monatlichen Kostenpauschale abgezogen. Das Abgeordnetengesetz gibt auch dem Bundestagspräsidenten keine Möglichkeit diese Abzüge den Abgeordneten zu erlassen. Das bedeutet, dass jedem Abgeordneten bei folgenden Vorkommnissen die hier aufgeführten Beträge einbehalten werden:

Bei unentschuldigten Fehlen an einem Plenarsitzungstag 100 Euro

Bei entschuldigten Fehlen an einem Plenarsitzungstag 50 Euro

Nichteintragung in die Anwesenheitsliste an einem Sitzungstag, der nicht Plenumstag ist 50 Euro

Bei Aufenthalt in einem Krankenhaus oder bei ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit 20 Euro

Bei Auslandsdienstreisen 20 Euro

Bei Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung oder einer Wahl mit Namenaufruf bzw. Wahlausweis 50 Euro

Zudem sind alle Tätigkeiten der Abgeordneten, insbesondere die Nebentätigkeiten über die offizielle Homepage des Deutschen Bundes-tages jederzeit einsehbar. Einige Abgeordnete leben darüber hinaus ein freies Mandat. Auf meiner Homepage beispielsweise finden sich alle Angaben zu meiner Person und zu meinen Tätigkeiten in Berlin und daheim in Pforzheim und dem Enzkreis. Außerdem kann man sich jede Plenarrede von mir auf meiner Seite ansehen. Die Informationen werden täglich auf den neuesten Stand gebracht.

Außerdem möchte ich noch allgemein zu Ihrer Auffassung anmerken ein leeres Plenum würde bedeuten, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht anwesend sind oder Ihrer Arbeit nicht ge-wissenhaft nachkommen. Der Hauptteil der legislativen Arbeit des Parlamentes findet in den Ausschüssen statt. Diese tagen unter Aus-schluss der Öffentlichkeit, um eine offene und konstruktive Diskussion zwischen den politischen Parteien zu gewährleisten. Zudem ist es für die gesetzgeberische Tätigkeit nötig, dass Abgeordnete außerhalb der Präsenzzeit im Plenum an Fach- und Hintergrundgesprächen teilnehmen. Dazu kommen noch zahlreiche andere Aufgaben während der Sitzungswoche, wie Bearbeitung von Bürger- und Presseanfragen, Reden schreiben sowie die Betreuung von Besuchergruppen.

Ich finde es schade, dass von Ihrer Seite den Abgeordneten des Deutschen Bundestages ein solches Misstrauen entgegengebracht wird. Franz Müntefering hat am 17. Januar 2008 in der Wochenzeitung DIE ZEIT einen Artikel geschrieben, in dem er auf seine bisherige politische Karriere zurückblickt und über den Typus Politiker schreibt. Aus diesem möchte ich an dieser Stelle gerne zitieren: "Perfekt sind Politiker nie. Aber ich kann nach 20 Jahren Industriekaufmann und 42 Jahren mitten drin in der Politik doch sagen: Ich habe viele Politikerinnen und Politiker kennengelernt und kenne noch viele die an das Berufideal herankommen. Die Politikmeister sind, um einen ehrenvollen, qualifizierten Titel aus dem Handwerk zu entleihen. Zynismus und Faulenzertum und Dilettantismus treffe ich hier selten und sicher nicht öfter als in anderen Teilen der Gesellschaft."

Diese Erfahrung teile ich mit Franz Müntefering. Meine Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Bundestagsfraktion, mit denen ich zusammenarbeite, nehmen ihre Arbeit als Bundestagsabgeordnete verantwortungsvoll wahr. Ich setze mich hier in Berlin voll und ganz für die Menschen aus Pforzheim und dem Enzkreis ein und hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Erläuterung weitergeholfen und deutlich gemacht habe, dass es durch-aus Verpflichtungen für Abgeordnete gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern sowie Fraktionen gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast MdB

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