Frage an Katja Mast bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Katja Mast
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Frage von Peter Eberhard R. •

Frage an Katja Mast von Peter Eberhard R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

sehr geehrte frau mast, in einer ihrer letzten anworten weisen sie auf art.38 des gg hin. ihr abstimmungsverhalten in den letzten 30 abstimmungen lässt jedoch eine andere interpretation zu.- Frau Merkel " turnt", obwohl sie einen aussenminister hat in der welt herum und es hat den anschein, dass sie nicht gut über die situation des landes deutschland informiert ist. ihre mitarbeiter, sprich ministerinnen und minister bastelt an regularien herum, die einigen wenigen nutzen bringen, im übrigen jedoch die wirtschaftskraft des masse der bevölkerung schadet ( siehe gesundheitsreform - festlegung eines beitragssatzes für alle kassen).
Meine vordringlichsten fragen:
1. was gedenken sie ganz persönlich dafür zu tun, dass sich die regierungschefin besser als bisher um die belange der bevölkerung kümmert, damit nicht der eindruck besteht, frau merkel könne brutto von netto nicht unterscheiden ( dazu passt, dass sie vor einiger zeit erklärt hat, sie wisse nicht was sie verdiene). Es ist an der zeit die bundeskanzlerin, die minister und abgeordneten objektiv über den zustand des landes zu unterrichten und nicht lobbystengeschwätz für richtig zu halten. was gedenken sie in dieser richtung zu tun?
2. wann endlich werden in dieser republik alle menschen gleichbehandelt, ohne rücksicht auf ihren status, ihr einkommen, ihre hautfarbe und ihr wissen? Ich denke hier u.a. an die zahlung steuerfreier beträge an abgeordnete in höhe von einigen tausend euro im jahr o h n e nachweis (undenkbar für die allgemeinheit). welche schritte werden sie zur abschaffung dieser ungerechtigkeit tun?
mit freundlichem gruss
pe rellmann

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SPD

Sehr geehrter Herr Rellmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie in verschiedenen Zusammenhängen die Politik der Großen Koalition und die Entschädigung von Abgeordneten ansprechen.

Vorweg möchte ich anmerken, dass ich Ihre stellenweise sehr unsachlich vorgebrachte Kritik an der Arbeit der Großen Koalition nicht teilen kann. Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass unsere sozialdemokratische Handschrift in der Großen Koalition deutlich sichtbar ist - und dafür werden wir auch zukünftig sorgen!

Für mich als Arbeitsmarktpolitikerin besonders wichtig: Mit unterschiedlichen Maßnahmen haben wir erreicht, dass die Arbeitslosenzahl im Oktober 2008 seit 16 Jahren zum ersten Mal unter der drei Millionen Marke liegt. Das ist der niedrigste Wert der gesamten Nachwendezeit.

Ebenso zentral ist, dass wir nach zehn Jahren SPD-Arbeitsministerium im Bund eine vorsorgende Arbeitsmarktpolitik etabliert haben, die Bildungspolitik als Bestandteil von aktiver Arbeitsmarktpolitik begreift. Für uns ist klar: Bildung ist der Schlüssel zur Leistungsgerechtigkeit und gute Bildung ist der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit!

Unser Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat mit der Ausweitung des Mindestlohns dafür gesorgt, dass die Würde der Arbeit in Deutschland erhalten bleibt. Er hat den Weg für einen Mindestlohn u. a. in Branchen wie der Zeitarbeit, der Pflege und Weiterbildung frei gemacht. 3,4 Millionen Menschen werden es letzten Endes sein, die einen branchenspezifischen Mindestlohn bekommen. In 25 der 27 EU-Mitgliedsstaaten gibt es bereits einen flächendeckenden Mindestlohn als Lohnuntergrenze. Diese Länder beweisen: Mindestlohn vernichtet keine Arbeitsplätze.

Aber auch die von Ihnen angesprochene Gesundheitsreform ist ein aus meiner Sicht erfolgreiches Ergebnis unserer Arbeit. Sie sorgt dafür, dass wir auch in Zukunft ein qualitativ hochwertiges Gesundheitssystem haben, indem jeder gegen das Risiko Krankheit versichert ist und Gesundheit bezahlbar bleibt. Ich finde, all das sind Maßnahmen, auf die wir als SPD stolz sein können.

Zu Ihrer zweiten Frage: Es ist richtig, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages gemäß § 12 Abgeordnetengesetz (AbgG) eine Aufwandsentschädigung zur Abgeltung der durch das Mandat veranlassten Aufwendungen erhalten. Die steuerfreie Kostenpauschale beträgt derzeit 3782 Euro monatlich und dient zur Unterhaltung und Einrichtung des Wahlkreisbüros (Miete, Nebenkosten, Inventar, Büromaterial, Porto) und anderer mandatsbedingten Kosten (u. a. Zweitwohnung, Wahlkreisbetreuung). Über diese Kostenpauschale hinaus haben wir als Bundestagstagsabgeordnete jedoch keine Möglichkeit, weitere Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.

Sie verweisen in Ihrem Schreiben darauf, dass die steuerfreie Kostenpauschale den im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz verletzt, da die Abgeordneten über die Verwendung keine Rechenschaft ablegen müssen.

Ich kann Ihren Unmut verstehen, verweise jedoch darauf, dass die Regelung auf dem sogenannten "Diäten-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1975 basiert, das eine steuerfreie, pauschalierte Aufwandsentschädigung ausdrücklich zugelassen hat.

In der Begründung hielt das Gericht fest, dass die Abgeltung mandatsbedingter Aufwendungen in Form einer Pauschale dem Verfassungsgrundsatz des freien Mandats und damit dem Status sowie der besonderen Aufgabenstellung des Abgeordneten am ehesten gerecht wird.

Die freie Mandatsausübung ist aus meiner persönlichen Sicht ein hohes Gut unserer Demokratie. Ich hielte es für schwierig, bei jedem Gespräch, bei jeder Fahrt Rechenschaft ablegen zu müssen gegenüber einem Mitarbeiter der Finanzbehörden. Fänden Sie es richtig, wenn Sie mich vertraulich und diskret über einen Verfassungsbruch informieren wollen, ich in meiner Steuererklärung Ihren Namen und den Grund unseres Gesprächs nennen müsste? Wer A sagt, muss auch B sagen. Mir ist noch kein besserer Vorschlag statt der steuerfreien Kostenpauschale begegnet.

Abschließend betone ich, dass ich keiner Nebentätigkeit nachgehe. Darüber hinaus finden Sie auf meiner Homepage www.katja-mast.de unter dem Stichwort Persönliches die Offenlegung meiner Ausgaben im Rahmen meiner Mandatstätigkeit. Das tue ich, ohne Einzelbelege zu begründen, denke jedoch, dass dieses Vorgehen die Balance zwischen öffentlichem Interesse und freier Mandatsausübung herstellt. Denn mir ist es wichtig, eine größtmögliche Transparenz über meine Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete für die Menschen aus Pforzheim und dem Enzkreis herzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast MdB

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