Frage an Katja Mast bezüglich Familie

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Katja Mast
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Frage von Adelbert R. •

Frage an Katja Mast von Adelbert R. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Mast,

Sie sind Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales. Ich denke dann sind Sie der Richtige um meine Fragen zu beantworten:

1. Ist es sozial, dass das Kindergeld nur um 10€ bzw 16€ erhöht wird?
2.Ist jedes Kind dem Staat gleich viel Wert (monetär)?
3.Warum erhalten HARTZ IV-Empfänger unterm Strich keinen müden €
mehr Kindergeld?
4. Warum wird dieses 1:1 auf das Hartz IV-Almosen angerechnet?
5. Warum ist die Bundesregierung auf den Ferienverdienst von Hartz IV - Kinder angewiesen (Der Verdienst wird, wenn dieser höher als 100 € beträgt auf das Hartz IV-Almosen 1:1 angerechnet)? Werden da die Banken mitfinanziert? Wie sollen da diese Kinder Leistungsbereitschaft entwickeln?
6.Warum wird der Kinderfreibetrag nicht in den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer eingearbeitet?
7..Wurden wir unter der SPD Regierung 1998-2005 und jetzt durch die Große Koalition, belogen und betrogen sowie jetzt verkauft, da diese immer behaupteten der Sozialstaat ist nicht zu finanzieren? Jetzt sind plötzlich über 500 Mrd. € da.+ 40 Mrd. für die Wirtschaft allen voran die Automobilindustrie. Kommen Sie bitte nicht damit, dass diese Summe unterm Strich nicht fällig wird, oder dass später noch ein plus unterm Strich zu erzielen ist wie damals in Schweden, das wäre schon fast prophetisch. Auch würde ich mich darüber freuen, wenn Sie auf diese unbequemen Fragen antworten würden. Dies würde Sie als Politiker befähigen. Die Vogel Strauß-Taktik ist nicht hilfreich.
Die Bürger die jetzt bürgen müssen haben es verdient Antworten auf die Fragen zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Adelbert Ringwald
Dipl.Betriebswirt BA Seuern

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Sehr geehrter Herr Ringwald,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Es ist richtig, dass das Kindergeld ab dem 1. Januar 2009 für das erste und das zweite Kind um jeweils 10 Euro auf 164 Euro, für das dritte Kind um 16 Euro auf 170 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind um je 16 Euro auf 195 Euro monatlich angehoben wird. Seitdem die SPD an der Regierung ist - seit 1998 - wurde das Kindergeld um 42 Euro erhöht. Hingegen stieg das Kindergeld unter der Kohl-Regierung zwischen den Jahren 1983 und 1995 lediglich für das erste Kind von 50 DM auf 70 DM pro Monat.

Kindern eine gute Zukunft zu geben, heißt für uns Sozialdemokraten aber mehr als die jüngst beschlossene Kindergelderhöhung. Wir setzen auf bessere Betreuung und Förderung, Schule und Ausbildung. Wir haben die Kinderbetreuung ausgebaut und verbessert durch die Verdreifachung der Plätze für Unterdreijährige und den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für jedes Kind ab dem ersten Geburtstag. Und mit dem vier Milliarden Euro starken Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" der Schröder-Regierung haben wir in Bildung für Schulkinder investiert und den Ausbau der Ganztagsschulen vorangetrieben.

Es ist richtig, dass Familien, die auf den Bezug von Arbeitslosengeld II angewiesen sind nicht von der Kindergelderhöhung profitieren. Das Kindergeld ist keine Sozialleistung, sondern eine steuerliche Leistung, die das Existenzminimum und den Bedarf für Betreuung, Erziehung und Ausbildung des Kindes abdecken soll. Da die Regelsätze für Kinder im Rahmen des SGB II bei derzeit 211 Euro liegen und damit höher sind als das reguläre Kindergeld, wird das Kindergeld als Einkommensbestandteil auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet. Ebenso verhält es sich mit dem Ferienverdienst von Kindern aus Familien mit ALG II Bezug.

Gerade weil Familien im Arbeitslosengeld II - Bezug nicht direkt von der Kindergelderhöhung profitieren haben wir uns als SPD-Bundestagsfraktion für die Einführung eines Schulbedarfspaket eingesetzt. Hilfebedürftige Kinder und Jugendliche erhalten nun bis zum 10. Schuljahr jeweils zum Schuljahresbeginn einen Betrag in Höhe von 100 Euro für Schulmaterialien. Die von uns geforderte Zahlung bis zum Abitur wurde von der CDU/CSU abgelehnt. Wir wollen bessere Bildungschancen für alle Kinder - unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern. Deswegen machen wir uns auch zukünftig für die Ausweitung der Zahlung stark.

Um Chancengleichheit in der Bildung für alle Schülerinnen und Schülern zu erreichen müssen die Bundesländer Lernmittelfreiheit garantieren. Zusätzlich wollen wir, dass die Länder für Bedürftige ein kostenloses Mittagessen in Schulen anbieten.

Zusätzlich unterstützen wir Familien mit Kindern durch das zweite Konjunkturpaket. Einmalig erhalten Familien 100 Euro je Kind. Der Kinderbonus wird nicht mit den Sozialleistungen verrechnet. Zudem werden die Regelsätze für Kinder im SGB II und SBG XII verändert. Für Kinder im Alter von 6 bis 13 soll die Förderung auf 70 Prozent des Eckregelsatzes mit Wirkung zum 1. Juli 2009 erhöht werden, bisher waren dies nur 60 Prozent. Das sind 35 Euro mehr im Monat.

Ihre Frage, ob jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist, zielt auf den Familienlastenausgleich. Der derzeit praktizierte Familienlastenausgleich erfüllt dieses Ziel nicht. Das liegt an seiner Ausgestaltung, die in wesentlichen Teilen von der bisherigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts befördert wurde. Bei dieser werden einseitig einkommensstarke Familien bevorteilt. Das wollen wir ändern und den Familienleistungsausgleich so umgestalten, dass die Wirkung seiner Komponenten für alle Familien gleich ist - egal, ob sie mehr oder weniger Einkommen haben. Um das zu erreichen, streben wir die Umgestaltung der Freibeträge in einer Weise an, die alle Kinder gleich fördert. Die Freibeträge sollten künftig ab dem ersten Euro Wirkung entfalten und nicht erst für Spitzenverdienerinnen und -verdiener.

Abschließend möchte ich auf Ihren letzten Punkt, den Schutzschirm für die Banken, eingehen. Ziel des im Oktober 2008 vom Bundestag beschlossenen Finanzmarktstabilisierungsgesetzes ist es, die Liquiditätsengpässe auf dem deutschen Finanzmarkt zu überwinden und dessen Stabilität zu stärken. Nicht einzelne Banken sollen gerettet werden, sondern ein Zusammenbruch des gesamten Bankensektors verhindert werden. Ein solcher Zusammenbruch hätte für die Realwirtschaft fatale Folgen! Die Auswirkungen wären für jede Bürgerin und jeden Bürger dramatisch: Abbau von Arbeitsplätzen, Verlust von Ausbildungsplätzen, Verlust von Sparguthaben und privater Altersvorsorge. Ihre Annahme, die Bundesregierung stelle den Banken 500 Mrd. Euro ohne Gegenleistung sozusagen "frei Haus" zur Verfügung, weise ich entschieden zurück. Richtig ist vielmehr das Bundestag und Bundesregierung mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz einen Fonds gründen, wodurch die Möglichkeit geschaffen wird die Banken im Notfall zu unterstützen. Um es erst gar nicht soweit kommen zu lassen, wird dieser Fonds Garantien für Kredite abgeben, die sich die Banken gegenseitig zur Verfügung stellen. Das Volumen dieser Garantien - für deren Inanspruchnahme die Banken eine Gebühr entrichten müssen - beläuft sich auf maximal 400 Mrd. Euro. Mit weiteren maximal 70 Mrd. Euro kann der Fonds Banken bei Bedarf direkt unter die Arme greifen, indem er Eigenkapital zur Verfügung stellt. Im Gegenzug dazu erhält er Anteile, die er langfristig wieder veräußern kann. Klar ist aber auch, dass der Staat für dieses Hilfspaket Gegenleistungen fordert. Dazu gehört eine Begrenzung der Vorstandsgehälter und das Verbot von Bonuszahlungen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast MdB

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