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Weshalb haben sie am 4.11.25 behauptet, dass es der Leistungsgerechtigkeit widersprechen würde, wenn es eine jährliche Rentenerhöhung um einen einheitlichen Festbetrag für alle Renten geben würde?

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Frage von Herbert Z. •

Weshalb haben sie am 4.11.25 behauptet, dass es der Leistungsgerechtigkeit widersprechen würde, wenn es eine jährliche Rentenerhöhung um einen einheitlichen Festbetrag für alle Renten geben würde?

Sehr geehrte Frau Mast,

die bisher praktizierte Prozentuale jährliche Rentenanpassung, entsprechen nicht den individuellen Beitragsleistung, da die Rentner jeweils für die prozentuale Rentenanpassung keine Beiträge gezahlt haben.

Außerdem werden diese Prozentuale jährliche Rentenanpassung durch Steuergelder bzw. Schulden finanziert, nicht durch Beiträge, schon gar nicht durch Beiträge der jetzigen Rentner.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Rückfrage zu meiner Antwort vor einigen Monaten. Gemeint war bei meiner Aussage der grundlegende Zusammenhang zwischen Beitragsleistung, Entgeltpunkten und Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die individuelle Rentenhöhe ergibt sich wesentlich aus den im Erwerbsleben erworbenen Entgeltpunkten. Bei einer prozentualen Rentenanpassung wird der aktuelle Rentenwert für alle Renten gleichermaßen angepasst. Dadurch bleibt das Verhältnis der Renten zueinander grundsätzlich erhalten: Wer aufgrund höherer Beitragszahlungen mehr Entgeltpunkte erworben hat, erhält auch nach der Anpassung entsprechend eine höhere Rente.

Eine jährliche Erhöhung um einen einheitlichen Festbetrag würde dieses Verhältnis verändern. Niedrigere Renten würden prozentual stärker steigen als höhere Renten. Das kann sozialpolitisch gewollt sein, wäre aber eine Umverteilung innerhalb der Rentenanpassung und nicht mehr in gleicher Weise an die individuelle Beitragsleistung beziehungsweise die erworbenen Entgeltpunkte gekoppelt. Deshalb habe ich ja schon in meiner ersten Antwort angedeutet, dass Umverteilung in Deutschland überwiegend im Steuersystem stattfindet.

Heute ergänze ich: auch durch die Zusammenlegung ungleicher Systeme, etwa bei der Erwerbstätigenversicherung in der Rente oder der Bürgerversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung. Im Übrigen wurde dies letzte Woche auch für die Rentenversicherung von der Alterssicherungskommission der Bundesregierung vorgeschlagen.

Die laufenden Rentenzahlungen und Rentenanpassungen werden im Umlageverfahren finanziert, nicht aus den früheren Beiträgen der heutigen Rentnerinnen und Rentner. Sie werden aus den laufenden Einnahmen der Rentenversicherung finanziert, also insbesondere aus Beiträgen der aktuell Beschäftigten und Arbeitgeber sowie aus Bundesmitteln. Das ändert jedoch nichts daran, dass die gesetzliche Rentenversicherung bei der Berechnung der individuellen Rentenhöhe grundsätzlich beitrags- und entgeltbezogen ausgestaltet ist. Meine Aussage zur Leistungsgerechtigkeit bezog sich daher auf die Systematik der Rentenberechnung.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast

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