Wie stehen Sie zur Bundesratsinitiative Hessens zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel?
Vor kurzem wurde im Bundesrat eine Gesetzesinitiative verabschiedet, die eine Strafe bis zu 5 Jahren Haft für die Leugnung des Existenzrechts Israels vorsieht. Da alle Bundesländer außer Bremen und Meck-Pomm zugestimmt haben - da die Linke dort nicht mitgezogen hat - gehe ich davon aus, dass auch Thüringen zugestimmt hat. Dies widerum wäre, meines Wissens nach, ohne Zustimmung des BSW nicht möglich gewesen. Genannter Gesetzesentwurf ist mit den Grundsätzen des BSW nicht vereinbar. Daher würde mich interessieren, wie Sie diese Verrenkung erklären, falls Sie wider Erwarten auf meine Frage antworten.
Hochachtungsvoll, Florian K.
Sehr geehrter Herr K.
Der Freistaat Thüringen hat sich am 10.7. 2026 zu der Einbringung des Hessischen Bundesratsinitiative aufgrund der Regierungsbeteiligung des BSW enthalten. Eine Enthaltung wird regelmäßig dann praktiziert, wenn es in der Landesregierung unterschiedliche Positionen zu Tagesordnungspunkten des Bundesrates gibt.
Der Hessische Gesetzentwurf hat mit der Entscheidung des Bundesrates keine Geltung erlangt. Es bleibt dem Bundestag überlassen, ob er ihn übernimmt oder nicht. Deswegen sind auch unsere erheblichen rechtspolitischen Bedenken durch die Entscheidung des Bundesrates nicht gegenstandslos geworden.
Unsere grundsätzlichen rechtspolitische Bedenken gegen den Hessischen Gesetzentwurf stützen sich hierbei auf ein Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des deutschen Bundestages vom Mai 2026. Es kommt zusammenfassend zu dem Schluss, "dass der Gesetzentwurf zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel Sonderrecht gegen eine konkrete Meinung darstellen dürfte. Er wäre damit grundsätzlich nicht mit der Meinungsfreiheit aus Art. 5 (...) GG vereinbar. Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung wäre nur denkbar unter Übertragung der (bislang singulären) Wunsiedel-Entscheidung des BVerfG zur Ausnahme vom Verbot meinungsbezogener Gesetze. In der juristischen Diskussion werden sowohl Standpunkte für als auch gegen eine entsprechende Übertragung vertreten. Nach den vorstehenden Erwägungen erscheint jedoch eine Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung zur Ausnahme vom Verbot meinungsbezogener Gesetze auf den Gesetzentwurf zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel schwer begründbar."
Die Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechtes Israels stellt nicht nur aus unserer Sicht einen nicht zurechtfertigenden Eingriff in die Meinungsfreiheit dar. Im Vorfeld der Bundesratsentscheidung haben sich 30 angesehene Juristinnen und Juristen in einem offenen Brief gegen den hessischen Gesetzentwurf gewandt. Einen Link zu dem offenen Brief füge ich bei (https://www.fr.de/kultur/gesellschaft/juristen-halten-israels-existenzrecht-gesetz-fuer-verfassungswidrig-94298488.html).
Die Meinungsfreiheit, wie sie im Grundgesetz verankert ist, und die meinungsbezogene Gesetze ausschließt, bleibt für das BSW ein hohes Gut. Zugleich weist das BSW politisch die Leugnung des Existenzrechtes Israels zurück.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Karen Bopp
Mitarbeiterin MdL Katja Wolf
