Was unternehmen Sie als meine Bundestagsabgeordnete, damit Kinder zukünftig vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung besser geschützt sind?

Portrait von Katrin Helling-Plahr
Katrin Helling-Plahr
FDP
100 %
88 / 88 Fragen beantwortet
Frage von Kevin H. •

Was unternehmen Sie als meine Bundestagsabgeordnete, damit Kinder zukünftig vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung besser geschützt sind?

Ich bin von Eltern-Kind-Entfremdung betroffener Vater und mein Kind wird massiv manipuliert!

Der mehrfach ausgezeichnete Fernsehfilm „Weil Du mir gehörst“ hat sehr realistisch dargestellt, wie grausam psychischer Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung sein kann – grausam für die betroffenen Kinder, aber auch für entfremdete Elternteile wie mich. Bisher habe ich aber den Eindruck, dass die Politik sich der Problematik überhaupt nicht bewusst ist, obwohl es sich um Menschenrechtsverletzungen handelt, wie auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach bestätigte. Auch international hat man sich auf Basis von mittlerweile über 1.300 Studien und Forschungsergebnissen schon in vielen Ländern darauf verständigt, entschieden gegen Eltern-Kind-Entfremdung vorzugehen und Kinder entsprechend zu schützen. In Deutschland wird solch missbrauchendes Verhalten viel zu häufig sogar noch bewusst oder unbewusst befördert. Was wird dagegen unternommen?

Portrait von Katrin Helling-Plahr
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Ich bin der Auffassung, dass der Gesetzgeber Eltern mit den richtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen in ihrem Wunsch unterstützen sollte, auch nach Trennung oder Scheidung gemeinsam die Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen. Denn es ist das Beste für Kinder, wenn sie auch nach Trennung oder Scheidung von beiden Elternteilen weiterhin in ihrem Alltag betreut werden. Kinder brauchen Bindungskontinuität und sollten nicht in Loyalitätskonflikte gestürzt oder von einem Elternteil entfremdet werden.

Der Koalitionsvertrag beinhaltet gute Ansätze für die dringend notwendigen Reformen des Familienrechts, auf die es aufzubauen gilt. Zum Beispiel soll allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglicht und die dafür erforderlichen Bedingungen geschaffen werden. Im Unterhaltsrecht sollen die Betreuungsanteile nach der Scheidung besser berücksichtigt werden, ein wichtiger Schritt für eine gleichberechtigtere Elternverantwortung.

Zudem müssen Familienrichterinnen und –richter stets in der Lage sein, eine Entscheidung zu treffen, die nicht dem Kindeswohl widerspricht. Auch etwaige Beeinflussungen des Kindes durch einen Elternteil müssen Richter erkennen können, da ihre Entscheidungen weitreichende Folgen für das weitere Leben des Kindes haben kann. Daher werden wir einen Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter gesetzlich verankern, damit sie nicht nur über fundierte Kenntnisse im materiellen Familienrecht und Familienverfahrensrecht, sondern auch Kompetenzen auf den Gebieten der Psychologie und Pädagogik verfügen und im Umgang mit Kindern und Jugendlichen geschult sind.

Seien Sie versichert, dass ich mich für die Modernisierung des Familienrechts mit Nachdruck einsetzen werde.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Helling-Plahr

 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Katrin Helling-Plahr
Katrin Helling-Plahr
FDP