Frau Staffler ist es so dass der Pflegegrad 1 nicht wegfallen soll, aber der Betrag für Hilfe im Haushalt oder Begleitung (Monatlich 153 Euro) soll gestrichen werden ? Danke Gruss Silvia K.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir stehen in der sozialen Pflegeversicherung vor großen Herausforderungen. Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig und die Ausgaben für Pflegeleistungen steigen. In der Pflege wird inzwischen auch gut verdient. Anders als die Krankenversicherung kann und soll die Pflegeversicherung ja nur einen Teil der Kosten der erforderlichen Pflege abdecken.
Aktuell gibt es einen sogenannten Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Hier werden Regelungen zur notwendigen Reform aufgezeigt. Im Referentenentwurf sind auch Änderungen beim Pflegegrad 1 vorgeschlagen. Dieser soll zukünftig auf Beratung und Pflegebegleitung und auf mehr gesundheitliche Angebote zur Prävention ausgerichtet werden, um gerade bei der Pflege zu Hause den Gesundheitszustand möglichst lange zu erhalten.
Die Pflegeversicherung steht leider unter sehr großem finanziellem Druck. Daher ist auch eine mögliche Gegenfinanzierung vorzuschlagen. Der Entlastungsbetrag aus dem Jahr 2017 in Höhe von aktuell 131 Euro soll deswegen zukünftig erst ab Pflegegrad 2 in ein neues Sozialraumbudget überführt werden. Dieses Budget soll dann monatlich 175 Euro betragen.
Das ist der derzeitige Beratungsstand. Der Referentenentwurf wird in den nächsten Wochen in das Bundeskabinett gehen und anschließend ins Parlament. Was gesetzlich umgesetzt wird, entscheidet sich dann in den folgenden Beratungen im Bundestag.
Herzliche Grüße
Katrin Staffler
