Nach Bekanntwerden der Beanstandungen des Bundesrechnungshofes hat es eine umfassende Prüfung gegeben. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes flossen die daraus gewonnenen Erkenntnisse in die Weiterentwicklung der projektbezogenen Zusammenarbeit mit Fördermittelempfängern ein.
Unser Ziel ist es, die die deutschen Sozialsysteme angesichts des demografischen Wandels zukunftsfest, bezahlbar und verlässlich zu gestalten.
Wie ich Ihnen bereits persönlich per E-Mail geschrieben habe, steht erst einmal nur ein Gesetzentwurf im Raum.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat im Rahmen seiner Rechtsaufsicht geprüft, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Nach ausführlicher Prüfung gab es seitens des BMG keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung
Nun folgt das parlamentarische Verfahren. Die Regierungsfraktionen werden das parlamentarische Verfahren nutzen, um diesen Gesetzentwurf intensiv zu prüfen und mögliche Korrekturen vorzunehmen.
Ungeachtet dessen bleibt es ein zentrales Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen.
