Frage an Kerstin Griese bezüglich Recht

Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Johann-Albrecht H. •

Frage an Kerstin Griese von Johann-Albrecht H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Griese,

was ist denn nun die Haltung der SPD-Fraktion zum Thema Staatsleistungen an die Kirchen? Einerseits wird (selbst von Herrn Wiefelspütz) anerkannt, dass der Verfassungsauftrag besteht und schändlicherweise nicht erfüllt wird, andererseits spricht auch bei der SPD niemand mit der Kirche über die Ablösung der Staatsleistungen (obwohl SPD-geführte Länder inzwischen im Bundesrat die Mehrheit haben). Und die anlässlich des Gesetzentwurfs der Linken sich bietende Chance, wenigstens einmal eine Anhörung zu dem Thema zu machen, wird mit SPD-Hilfe vereitelt (nach einem ziemlichen Fraktions-Abstimmungsdurcheinander, wie man hört). Sie selbst schließen sich in der Bundestagsdebatte dem Appell Professor Heinigs an, das Ablösegebot ernst zu nehmen; aber was tun Sie denn zur Realisierung, wenn Sie auf das von Ihnen zitierte Angebot der Kirchen, man könne darüber reden, überhaupt nicht (so weit man das erkennen kann) eingehen? Wo bleibt die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion, der SPD-Ministerpräsidenten, der Kultusminister?
Ich kann ja verstehen, dass man (für Kirchenmitglieder) unangenehme Themen nicht gerne angeht. Aber nach 94 Jahren und nachdem allein seit dem 2. Weltkrieg 15,3 Mrd. Euro (plus DDR-Zahlungen) an die Kirchen geflossen sind, dürfte es doch wohl reichen.

Es grüßt Sie

Hannes Haupt

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Haupt,

es gibt durchaus Gespräche zum Verhältnis von Kirche und Staat und auch zu den Staatsleistungen an die Kirchen. Namens der SPD-Bundestagsfraktion haben mein Kollege Dieter Wiefelspütz und ich unlängst ein Gespräch mit den Kirchen geführt. Ich habe dabei meine auch in der Bundestagsdebatte – http://dbtg.tv/fvid/2200721 – ausgeführte Position noch einmal verdeutlicht.

Mir kommt es darauf an, eine betont sachliche Diskussion über die Staatsleistungen und die Vorschläge einer Ablösung zu führen. Im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 werden die Kirchen für die Enteignungen und Säkularisierungen ihrer Güter entschädigt. Es waren also keine einmaligen Zahlungen, sondern es war ein Ersatz für die wirtschaftliche Grundlage, die es den Kirchen ermöglichte, ihre Strukturen und ihr Personal zu finanzieren. Es handelt es sich dabei nicht um eine Privilegierung oder Bevorzugung der Kirchen, sondern um geltende Verträge.

Alle seriösen Vorschläge beziehen sich auf die 18- bis 25-fache Summe der jährlichen Zahlung als mögliche Ablöse. Selbst wenn man sich am unteren Rand dieses Betrages einigen würde, wäre dies von den Bundesländern nur schwer aufzubringen. Insgesamt sind die Details sehr komplex und die regionalen Unterschiede sehr groß.

Es ist wichtig, zu wissen, dass es im kirchlichen Raum durchaus Stimmen gibt, die bereit sind, über die Ablösung der Staatsleistungen zu sprechen. 2011 hat sich zum Beispiel die EKD bereit erklärt, mit den Bundesländern darüber zu verhandeln.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese

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