Werden Sie bei Gewissensentscheidungen und wenn der sogenannte Fraktionszwang nicht aufgehoben ist auch gegen die Vorgabe der Fraktion stimmen, wenn Ihr Gewissen dies fordert?

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Kerstin Radomski
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Frage von Frank v. •

Werden Sie bei Gewissensentscheidungen und wenn der sogenannte Fraktionszwang nicht aufgehoben ist auch gegen die Vorgabe der Fraktion stimmen, wenn Ihr Gewissen dies fordert?

z.B. Antrag der LINKE im Mai 21 auf Ausfliegen der Ortskräfte aus Afghanistan
Es ist für mich unerträglich, dass der Bundestag (ohne Debatte) dagegen stimmte. Immerhin ging es um viele Menschenleben!

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