Frage an Kerstin Tack bezüglich Recht

Kerstin Tack
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SPD
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Frage von Christoph W. •

Frage an Kerstin Tack von Christoph W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Frau Tack,

mich würde interessieren, wie sie zum aktuellen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes stehen? Diese schränkt ja künftig auf Grund fehlender Impfung oder eines Immunitätsnachweis die jeweiligen Grundrechte, wie z.b. Demonstrations- und Versammlungsfreiheit ein. Wie ist dies noch mit der Demokratie vereinbar?
Zahllose Virologen und Epidemiologen sehen die Zahlen und Einschränkungen die auf Empfehlung vom RKI und Herrn Drosten gemacht werden als kritisch an. Trotzdem werden diese Themen nicht diskutiert, sondern diese Fachleute in den Medien als "Verschwörungstheoretiker" diskreditiert. (z.B. Wolfgang Wodarg, SPD, ex MdB). Sind wir schon so weit von der Demokratie weg, dass man diese Diskussionen nicht mehr in der Öffentlichkeit führen darf? Die Meinungsfreiheit ist doch eine der wichtigsten Eckpunkte der Demokratie, dazu gehört auch, dass andere Meinung betrachtet und öffentlich diskutiert werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

C. W.

Kerstin Tack
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Welker,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch, die ich gerne beantworte.

Um es gleich klarzustellen: Eine Impfpflicht für SARS-CoV-2 wird es nicht geben. Sie stand und steht nicht zur Debatte. Sie war auch in keiner Fassung des Gesetzentwurfes für ein Zweites Bevölkerungsschutzgesetz vorgesehen, auch nicht zwischen den Zeilen.

Wir haben uns außerdem gegen die Regelung einer Immunitätsdokumentation für SARS-CoV-2 in diesem Gesetz ausgesprochen. Es ist zwar für Medizinerinnen und Mediziner nichts Ungewöhnliches, Immunität zu bestätigen. Auch heute können entsprechende Befunde, zum Beispiel für Röteln oder Hepatitis im Impf- oder Mutterpass dokumentiert werden. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass derzeit für SARS-CoV-2 kein gesicherter Nachweis der Immunität möglich ich ist. Auch nach einem gegebenenfalls möglichen und positiven Antikörpertest wissen wir heute nicht, ob und wie lange die konkrete Person tatsächlich immun ist. Wenn sie immun wäre, wissen wir nicht, ob die Person trotzdem das Virus weiter trägt und damit auch weitergeben kann. Solange die Frage der Infektiosität nicht geklärt und eine Immunität nicht sicher nachweisbar ist, kann und darf sie auch nicht dokumentiert werden. Alles andere wäre leichtsinnig.

Sollte zukünftig eine wissenschaftlich gesicherte Aussage zur Immunität und Infektiosität bezüglich SARS-CoV-2 möglich sein, hätte die Person, die einen entsprechenden Test durchführen lässt, einen Anspruch auf die Dokumentation seines Ergebnisses, sofern sie das möchte. So ist das auch bei jedem anderen medizinischen Testbefund und auf der Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Fall. Entscheidend ist, dass daraus keine Stigmatisierung entstehen darf. Der Gesetzgeber hat dann darauf zu achten, dass für diese Personen keine anderen Freiheits- oder Persönlichkeitsrechte gelten. Und das werden wir auch tun.

Darüber hinaus ist der Umstand, dass Sie die Meinung von Herrn Wodarg und anderen kennen und mich danach fragen können doch der Beweis, dass die Meinungsfreiheit weiterhin gegeben ist. Meinungsfreiheit bedeutet aber nicht Widerspruchsfreiheit. Wer seine Position öffentlich ausführt muss damit leben, dass andere sich damit kritisch auseinandersetzen.

Vor dem Hintergrund der beispielsweise in China, Italien, Spanien, Frankreich oder New York gemachten Erfahrungen mit dem Virus bin ich davon überzeugt, dass die von den allermeisten Experten unterstützten Eindämmungsmaßnahmen in Deutschland verhältnismäßig und richtig waren. Vollkommen zu Recht muss die Politik diese Verhältnismäßigkeit aber immer wieder prüfen und erklären.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack