Frage an Klaas Hübner bezüglich Staat und Verwaltung

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Klaas Hübner
SPD
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Frage von Alexander Z. •

Frage an Klaas Hübner von Alexander Z. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Hübner,

bitte geben Sie an wie intensiv Sie Gesetze lesen über die Sie abstimmen, die nicht in Ihrem speziellen Ausschuss behandelt wurden?
-Folge den Fraktionsvorgaben
-Lasse mich nur durch Fachkollegen informieren
-Überfliege es soweit es geht
-Lese intensiv und prüfe juristische Querverweise
Bitte gehen Sie kurz auf einzelne Gestze ein(ALGII, Antidiskriminierung,..)?
Sind Sie dafür Mindestzeiträume für das Lesen eines Gesetzesvorschlages einzuräumen?
Welches Gesetz würden Sie abschaffen wollen?

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Antwort von
SPD

Liebe Bürgerin, lieber Bürger,

ich möchte Sie bitten, sich mit Ihren Fragen direkt an eines meiner Büros zu wenden:

Wahlkreisbüro
Klaas Hübner, MdB
Leipziger Straße 60
06766 Wolfen
Tel: 03494/621226
klaas.huebner@wk.bundestag.de

Wahlkreisbüro
Klaas Hübner, MdB
Karlstraße 19
06406 Bernburg
Tel: 03471/625075
klaas.huebner@wk.bundestag.de

Deutscher Bundestag
Klaas Hübner, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
klaas.huebner@bundestag.de
030/22770188

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können.

Mit freundlichen Grüßen
Klaas Hübner, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zellmer,

im Jahr 2006 wurden 156 Gesetze im Deutschen Bundestag beschlossen. Dazu kommt noch einmal eine große Anzahl an Gesetzesnovellen. Bei einer Gesetzesnovelle wird ein bereits bestehendes Gesetz in Teilbereichen verändert und weiterentwickelt. Um den Inhalt und die Auswirkungen eines Gesetzes verstehen zu können, muss ein Abgeordneter die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Gesetzes begleiten. Am Anfang steht ein Referentenentwurf. Dieser wird dann in Beratungen der Fraktions-Arbeitsgruppen und der Fachausschüsse im Bundestag sowie durch die Bundesministerien und die Bundesregierung bearbeitet. Auch die Bundesländer wahren über den Bundesrat ihre Interessen. Zudem werden externe Beteiligte wie Experten, Interessenvertreter, Verbände oder gesellschaftliche Gruppen wie die Kirchen, die Gewerkschaften und NGOs (Nicht-Regierungs-Organisationen) angehört und ihre Stellungnahmen berücksichtigt. Sie sehen an dieser Aufzählung wie viele Beteiligte in den Gesetzgebungsprozess eingebunden sind. In den meisten Fällen sind die Stellungnahmen und Änderungswünsche der beteiligten Institutionen ähnlich aufschlussreich wie der Gesetzestext selbst. Nur wer die Interessen der beteiligten und betroffenen gesellschaftlichen Gruppen kennt, kann ein Gesetz in seiner ganzen Bedeutung verstehen.

Aus dem Umfang der Stellungnahmen ergibt sich, dass ein Abgeordneter unmöglich in allen Politikbereichen die Gesetzgebung im Detail verfolgen kann ohne seine eigenen Fachbereiche zu vernachlässigen. Dies wäre der Qualität des Gesetzgebungsprozesses im Deutschen Bundestag abträglich. Daher ist die Arbeitsteilung im Parlament in Form der Ausschüsse zwingend erforderlich.

Natürlich gibt es Fälle, in denen man sich auch über seinen eigenen Ausschuss- und Arbeitsbereich hinaus intensiv mit einem Gesetzgebungsprozess auseinandersetzt. Ist ein Gesetz von übergeordneter Bedeutung – z.B. die mit der Agenda 2010 verbundenen Gesetzespakete – befasst sich ein weit größerer Teil des Parlaments auch im Detail mit dem Gesetz. Dies geschieht in erster Linie innerhalb der Fraktionen und in fraktionsinternen Gruppierungen. In diesen Fällen wird natürlich auch der jeweilige Gesetzestext zur Beratung herangezogen.

Mindest- oder Maximalzeiträume für die Beschäftigung mit Gesetzen festzulegen wäre schlicht unmöglich. Die Komplexität eines Gesetzes lässt sich schließlich nicht an seinen Seitenzahlen messen. Das Parlament muss sich die notwendige Zeit nehmen, die es für einen sorgfältigen Gesetzgebungsprozess benötigt.

Beiden Gesetzen, die Sie in Ihrer Anfrage genannt haben, habe ich zugestimmt. Sofern Sie spezielle Nachfragen zu den Gesetzen haben, bitte ich Sie um eine Kontaktaufnahme mit meinem Büro im Deutschen Bundestag.

Hier die Kontaktdaten:
Klaas Hübner, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
klaas.huebner@bundestag.de
Tel. 030/22770188

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte und
verbleibe mit freundlichen Grüßen

Klaas Hübner, MdB