Frage an Klaus Breil bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Klaus Breil
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Frage von Anton D. •

Frage an Klaus Breil von Anton D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Breil,

am 28. 2. 2013 wurde im Deutschen Bundestag über den o.a. Antrag (Wasser ist Menschenrecht - Privatisierung verhindern) abgestimmt. Ergebnis der Abstimmung: 122 ja, 299 nein, 124 Enthaltung, 75 nicht abgegeben.

Ich wäre sehr daran interessiert zu erfahren, was Sie zu einer Ablehnung dieses wichtigen Anliegens bewogen hat und danke schon im voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Anton Prestele

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Prestele,

gerne beantworte ich Ihnen die Frage nach meinem Abstimmungsverhalten zum Antrag der Fraktion Die Linke.

Die Anträge der Opposition zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe sind hinsichtlich der Forderung einer Bereichsausnahme zur Trinkwasserversorgung obsolet. EU-Kommissar Michel Barnier hat bereits vor der Plenardebatte gegenüber dem zuständigen Binnenmarktausschuss im Europäischen Parlament weitreichende Zugeständnisse hinsichtlich der Vergabe von Wasserkonzessionen gemacht.

Hintergrund: Die Richtlinie legt Regeln für die Vergabe von Konzessionen fest. Konzessionen werden von Kommunen für die Wasserversorgung, aber auch Dienstleistungen wie die Verpflegung in Schulkantinen oder Müllentsorgung vergeben. Die EU möchte damit sicherstellen, dass Unternehmen einen fairen Zugang zu Geschäftsmöglichkeiten in anderen Mitgliedstaaten haben und Korruption und Vetternwirtschaft eingedämmt werden. Angesichts der hohen Haushaltsdefizite in einigen Mitgliedstaaten ist dieser Ansatz bei der Vergabe öffentlicher Gelder prinzipiell auch zu begrüßen. Anders als in Deutschland werden Konzessionen in vielen EU-Ländern dabei sehr viel häufiger an private Unternehmen vergeben.

Alter Regelungsvorschlag: Der ursprüngliche EU-Richtlinienentwurf ist dabei aber über das Ziel hinausgeschossen. Ursprünglich sah der Entwurf vor, dass die Kommunen unter der Maßgabe. dass sie zu einer Ausschreibung gezwungen gewesen wären, mindestens 80 Prozent des Umsatzes eines Stadtwerkes in der eigenen Gemeinde erwirtschaftet worden wäre. Da die Stadtwerke regelmäßig gerade im Bereich der Energieversorgung zu einem nicht unerheblichen Teil außerhalb des Gemeindegebiets investieren, wäre es dadurch zu einer da facto Ausschreibungspflicht gekommen.

Neuer Regelungsvorschlag: Nach mehreren Gesprächen, die auch insbesondere von FDP-Seite geführt worden sind, hat EU-Kommissar Barnier bei dieser Frage bereits im Vorfeld der Debatte im Bundestag sein Einlenken signalisiert. Eine Kommune kann damit weiterhin an die eigenen Stadtwerke den Auftrag zur Wasserversorgung vergeben, soweit sich diese nicht zu einem großen Teil in andere Wassernetze eingekauft hat. Damit ist für die Stadtwerke sichergestellt, dass Kommunen wie schon heute die Möglichkeit haben werden, aus eigenem Antrieb zu entscheiden, ob die Wasserversorgung durch die Kommune oder ein privates Unternehmen betrieben wird. Die Ausschreibungspflicht greift also nur für den Fall, dass eine Kommune von sich aus die Entscheidung trifft, einen Privaten mit der Durchführung zu beauftragen. Aber genau dann macht es auch Sinn, hier transparente Verfahrensregeln zu schaffen, um sicherzustellen, dass nicht über Gemauschel mit einem Privatunternehmen Sonderkonditionen ausgehandelt werden, die zum Nachteil der Gebührenzahler sind. Das Beispiel Berlin ist ein solches Negativbeispiel.

Insgesamt gilt also: Die Qualität der Wasserversorgung in Deutschland ist auf einem sehr hohen Niveau. Das Preis-Leistungsverhältnis ist unübertroffen. Das zeigen alle Studien.

Ich bin mir sicher, dass es bei den bald beginnenden Verhandlungen auf EU-Ebene zu einer endgültigen Lösung kommen wird, mit der unser Interesse an der Beibehaltung der bewährten überwiegend kommunal organisierten Trinkwasserversorgung erfüllt wird. Auch in Zukunft wird keine Kommune zur Privatisierung der Wasserversorgung gezwungen.

Zu den Anträgen im Bundestag: Die Oppositionsanträge gingen über die Fragen zur Wasserversorgung hinaus. So wurde von der SPD eine Rekommunalisierung in allen Bereichen angestrebt, von Grünen und Linken wurde desweiteren gefordert, die Dienstleistungsrichtlinie generell abzulehnen. Diese Forderungen halten wir für falsch. Deshalb wurden die Anträge von der Mehrzahl der FDP-Abgeordneten abgelehnt. Transparente Verfahrensregeln können überall dort helfen, wo wettbewerbliche Strukturen Preis- und Leistungsvorteile mit sich bringen. Dazu kommt, dass die Dienstleistungsrichtlinie auch aus einem europäischen Blickwinkel zu betrachten ist. In einigen europäischen Mitgliedstaaten gibt es nur rudimentäre Vorgaben, wie öffentliche Aufträge zu vergeben sind. Die Dienstleistungsrichtlinie zielt darauf ab, dass solche Missstände beseitigt werden. Wir hätten die Vorgaben aus deutscher Sicht nicht unbedingt gebraucht. Sie sind jetzt aber so ausgestaltet, dass sie nicht nur unschädlich für das deutsche System sind, sondern in Teilbereichen wie Transparenzvorgaben sogar Verbesserungen mit sich bringen. Dennoch ist es wichtig, Gesamteuropa bei dieser Richtlinie im Blick zu haben und den Versuch zu unternehmen, über den deutschen Tellerrand hinaus zu sehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mein Abstimmungsverhalten und meine Gründe ausreichend darlegen.

Mit den besten Grüßen

MdB Klaus Breil